Caritas fordert medizinische Betreuung von Kindern in Unterkünften
Essen - Für das Recht auf Privatsphäre auch für Flüchtlingskinder setzt sich die Caritas im Ruhrbistum ein. "Kinderrechte gelten uneingeschränkt auch für Flüchtlingskinder in jedem Land, in dem sie sich aufhalten, egal ob sie registriert sind oder nicht. Auch in deutschen Unterkünften werden diese Rechte oft nicht eingehalten, obwohl gerade Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig sind", sagte Andreas Meiwes, Direktor der Caritas im Bistum Essen.
Familien mit Kindern und Jugendlichen müssten schnell angemessenen Wohnraum bekommen, damit ihre Privatsphäre gewahrt werden könne, forderte Meiwes.
Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt den Zugang von Kindern zu notwendiger ärztlicher Hilfe und Gesundheitsfürsorge vor. Meiwes: "Hinter diesem Anspruch bleiben wir weit zurück. Jede Unterkunft braucht eine medizinische Bereitschaft rund um die Uhr. Fehlende gesundheitliche Versorgung hat nicht nur direkte organische Auswirkungen, sondern auch psychosoziale Folgen, die umso schädlicher sein können, je jünger die betroffenen Kinder sind." Der Caritasdirektor begrüßte ausdrücklich die neu geplante Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention, die auf Empfehlung der Vereinten Nationen nun endlich auch in Deutschland eingerichtet wird.