Wegwerf-Vorschrift für Medikamente bleibt
Die Bundesregierung hatte eine Parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Deutscehn Bundestag beantwortet. Sie hält demnach an der "Wegwerf-Vorschrift" im Arzneimittelgesetz fest. Das hatte die Caritas im Erzbistum Köln zuvor als "medizinisch und ökonomisch unsinnig" kritisiert und ein Ende der Wegwerf-Vorschrift gefordert. Der Verband hatte vorgerechnet, dass allein in den zwölf Hospizen im Erzbistum Köln jedes Jahr Arzneien im Wert von über 150.000 Euro im Müll landen. Dass die Bundesregierung keine Gesetzesreform dieser "Wegwerf-Vorschrift" plant, geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, laut Arzneimittelgesetz dürften von Ärzten verschriebene Präparate allein von Apotheken an den Endverbraucher ausgegeben werden. Eine Weiterverwendung von bereits ausgelieferten Medikamenten sei aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht möglich. Weiter heißt es in der Antwort, es bestehe im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für die Arzneimittelversorgung "kein relevantes Einsparpotenzial, das die Aufgabe bewährter Prinzipien rechtfertigen würde".
Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor für das Erzbistum Köln, warf der Bundesregierung vor, sie ziehe "vorschnelle Schlüsse". Vom wahren Ausmaß der Medikamentenvernichtung habe sie gar keine Kenntnis. Der Diözesan-Caritasverband in Köln hatte die Vernichtung der Medikamente in seinen eigenen Hospizen systematisch untersucht. Bei der Hochrechnung für sämtliche Hospize in NRW kam heraus, dass jedes Jahr unverbrauchte Arzneien Verstorbener im Wert von 850.000 Euro vernichtet würden. Diese Verschwendung müsse beendet werden, fordert die Caritas.