Trotz Arbeit am Existenzminimum
Waren in NRW im Jahr 2003 noch etwa 1,4 Millionen Menschen atypisch beschäftigt, ist ihre Zahl zehn Jahre später auf 1,7 Millionen angewachsen. Demgegenüber ist der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Erwerbstätigen von 20 Prozent im Jahr 2003 auf 23 Prozent im Jahr 2013 angestiegen. Leiharbeit, Mini-Jobs, Teilzeitbeschäftigung und befristete Beschäftigungsverhältnisse zählen zu den sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Bei derartigen Beschäftigungsformen besteht häufig die Gefahr einer prekären Beschäftigung. "Studien zeigen, dass Beschäftigte in Mini-Jobs, Teilzeit- oder Leiharbeiter oft besonders wenig verdienen. Dabei steigt das Risiko einer prekären Beschäftigung", warnte der Essener Diözesan-Caritasdirektor Andreas Meiwes.
Der Arbeitslosenreport zeigt ebenfalls: Über 300000 der 1,16 Millionen Hartz-IV-Empfänger in NRW gehörten im April 2014 zu den Aufstockern, die trotz Erwerbstätigkeit auf Grundsicherungsleistungen angewiesen waren. 42 Prozent der Aufstocker sind in einem Mini-Job beschäftigt. Nur 14 Prozent der Aufstocker sind in Vollzeit erwerbstätig. In den letzten drei Jahren ist die Zahl der Aufstocker insgesamt leicht angestiegen.
Arbeitslose häufig in der Leiharbeitsbranche
Etwa jeder fünfte Arbeitslose, der 2013 in NRW eine Arbeit aufnahm, kam in der Leiharbeitsbranche unter. Bei Hartz-IV-Empfängern sind dies sogar 25 Prozent. Jede dritte der Bundesagentur für Arbeit gemeldete offene Stelle in NRW entfällt mittlerweile auf die Leiharbeitsbranche. Weitere Daten, Fakten und Studien belegen, dass fast die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse bereits nach weniger als drei Monaten wieder beendet wird. Außerdem sind die Löhne hier besonders niedrig, und der Anteil der Aufstocker unter den Leiharbeitern ist überdurchschnittlich hoch. "Leiharbeit ist nur selten eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt und ermöglicht nur wenigen gesicherte Beschäftigungsverhältnisse", kritisierte Meiwes. Auch Mini-Jobs böten nur geringe berufliche Perspektiven. Meiwes: "Oft werden Mini-Jobbern grundlegende Arbeitnehmerrechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pausenzeiten und bezahlter Urlaub vorenthalten." Mini-Jobber haben das höchste Niedriglohnrisiko.
"Als soziale Dienstleister etwa im Bereich der Pflege unterliegen wir als Freie Wohlfahrtspflege sogar selbst so starken ökonomischen Zwängen aufgrund gesetzlicher und fördertechnischer Vorgaben, dass auch bei unseren Sozialunternehmen die Zahl der Teilzeitstellen angestiegen ist", sagte der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege; Ludger Jutkeit. Was aus betrieblicher Sicht oder sogar auch für den einzelnen Erwerbstätigen akzeptabel sein mag, ist jedoch sozialpolitisch problematisch. "Aus unserer gesellschaftlichen Verantwortung heraus haben wir die Verpflichtung, auf Missstände und Fehlentwicklungen hinzuweisen. Wir setzen uns daher für ein sozial gerechtes Handeln, Beschäftigen und Entlohnen ein. Gerade deswegen engagieren wir uns politisch für auskömmliche Rahmenbedingungen in der Pflege und anderen sozialen Arbeitsfeldern."
Der Arbeitslosenreport NRW
Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den "Arbeitslosenreport NRW". Darin enthalten sind aktuelle Zahlen und Analysen für Nordrhein-Westfalen; Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr Infos unter www.arbeitslosenreport-nrw.de
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