LAG der Werkstatträte in Caritas-Werkstätten
Aufgaben und Kompetenzen
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Caritas-Werkstätten für behinderte Menschen wurde 2002 gegründet. Sie führ die Interessenvertreter der Werkstattbeschäftigten in NRW zusammen. Im Rahmen von Selbstvertretung können die Teilnehmer hier in den Angelegenheiten, die die Caritas-Werkstätten-Verordnung vorsieht, für ihre Gremien sprechen und sich miteinander austauschen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft berät den Vorstand der Konferenz in den Fragen und Belangen in Bezug auf die beschäftigten Menschen mit Behinderung. Des weiteren unterstützt sie die einzelnen Werkstatträte der Mitgliedswerkstätten. Sie fördert Hilfen zur Selbstbestimmung und Selbstvertretung und unterstützt die Konferenz bei dem Planungen und Durchführungen von Tagungen.
- Beratung aktueller Mitwirkungsfragen in den Mitgliedswerkstätten
- Erarbeitung von Vorschlägen an den Vorstand der Konferenz der Träger und Leiter der Werkstätten
- Diskussion von mitwirkungsbezogenen Themen und Rückmeldungen hierüber an den Vorstand der Konferenz
- Unterstützung der für die Versammlung der Werkstatträte benannten Personen bei der Planung, Organisation und der Durchführung der jährlichen Treffen aller Werkstatträte
- Versorgung der Werkstatträte in den Mitgliedswerkstätten mit Informationen aus der Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft
Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Caritas-Werkstätten sind:
- die Vorsitzenden der Werkstatträte der Mitgliedswerkstätten
- falls erforderlich, zur Unterstützung deren Vertrauensperson (Ohne Stimmrecht)
- Koordinator und Stellvertretender Koordinator (diese werden für jeweils 4 Jahre von dem Vorstand der Konferenz ernannt)