"Kinderschutz geht alle Kommunen etwas an"
"Nach wie vor fehlt in NRW Rechts- und Finanzierungssicherheit für gute und bewährte Angebote und Arbeitsstrukturen im präventiven Kinder- und Jugendschutz", sagte Kessmann. Er erwarte, dass mit einem Landesgesetz diese erhebliche Lücke im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) geschlossen und die präventive Jugendhilfe und Gesundheitsförderung ausgebaut und weiterentwickelt würden. Bereits im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen sei das Gesetz unter dem Stichwort "Politik der Vorbeugung" angekündigt worden, jetzt endlich komme das Thema im Landtag auf die Tagesordnung.
Zwar existieren inzwischen - vielfach auch angeboten von der Caritas in NRW - zahlreiche Hilfen für Familien, Kinder und Jugendliche. Dazu zählen Schwangerschaftsberatung, Familienpflege, Kurberatung, Familienpatenschaften und Erziehungsberatung. Keinesfalls verlässlich und flächendeckend jedoch gibt es die so wichtigen Angebote der sogenannten "Frühen Hilfen" für ganz junge Mütter und Familien, beispielsweise in Geburtskliniken und Kindertageseinrichtungen. Auch spezielle Leistungen wie die Müttergenesungsberatung, die Familienpflege und die ambulanten erzieherischen Hilfen werden nicht überall angeboten. Gerade solche niedrigschwelligen Angebote bieten Familien frühzeitig Hilfe bei der Lösung von Problemen.
Einige "Frühe Hilfen" mussten schon wieder eingestellt werden
"Dass das Land NRW mit der Ausarbeitung eines Landespräventionsgesetzes lange gezögert hat, führt dazu, dass sich lediglich jene Handlungsfelder der "Frühen Hilfen" flächendeckend entwickeln, die durch Mittel der Bundesinitiative gefördert werden", kritisierte Kessmann, der Diözesan-Caritasdirektor in der Diözese Münster ist. Selbst diese Schwerpunkte seien jedoch keineswegs auskömmlich finanziert. "In den letzten Jahren mussten sinnvolle und gut etablierte Angebote der Caritas aufgrund fehlender rechtlicher Anerkennung und nicht ausreichender kommunaler Finanzierung wieder eingestellt werden", kritisierte er.
"Kinderschutz geht alle Kommunen etwas an", betonte Kessmann. Ein eigenes Landespräventionsgesetz sollte daher etablierte und neu entwickelte Angebote im Rahmen der "Frühen Hilfen" rechtlich und finanziell absichern. Darüber hinaus müsse der Landesgesetzgeber jedoch auch aus seinen eigenen Modellprojekten lernen - "Stichwort Präventionsketten", betonte Kessmann. "Entwicklungsfördernde präventive Hilfen auch für Kinder über sechs Jahre und Jugendliche müssten diskutiert und gesetzlich konkretisiert werden", forderte er. Für die Familien, Kinder und Jugendlichen in NRW hoffe die Caritas, dass das Landespräventionsgesetz nicht nur eine Absichtserklärung der Regierungsparteien bleibe. SPD und Grüne haben im Landtag einen Antrag eingebracht, der die Ausarbeitung eines Landespräventionsgesetzes (Drucksache 16/7146) unterstützt.