Prävention im Ehrenamt
Es gilt, auf jeder Seite Betroffene vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen, die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit zu stärken und Aufarbeitung sicherzustellen.
Maßgeblich dafür ist, neben einer gelebten Kultur der Achtsamkeit, formell die Präventionsordnung und eine nachvollziehbare Dokumentation. Das bedeutet, dass wir auch beim Einsatz Freiwilliger und Ehrenamtlicher für ein Mindestmaß an Prüfung und Sensibilisierung für grenzüberschreitendes Verhalten sorgen müssen - z. B. in Form von Präventionsschulungen und erweiterten Führungszeugnissen. Das regelt die Präventionsordnung, die wir hier zur Verfügung stellen, sowie Musteranträge zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und ein Musterformular zur Dokumentation (siehe unten). Darüber hinaus gibt es in jedem Caritas-Diözesanverband in NRW Ansprechpartner:innen zum Thema Prävention und Intervention. Wenn Sie weitere Fragen und Klärungsbedarf zum Thema "Prävention und Intervention bei und mit Ehrenamtlichen" haben, können Sie sich an die zuständigen Kolleg:innen wenden. Die Kontaktdaten haben wir hier aufgelistet: