Bis zum 30. Oktober 2021 ist die Wahl der neuen Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die am 1. Januar 2022 beginnende und bis 2025 währende Amtsperiode durchzuführen.
Die Koordinierung des Wahlverfahrens obliegt dem zentralen Vorbereitungsausschuss, der sich am 7. Januar 2021 konstituiert hat. Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite der Kommission rufen nun zur Wahl auf.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) und die Regionalkommissionen sind zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite.