"Wahlrecht ist ein Menschenrecht"
Ein neues Wahlgesetz sei notwendig, um pauschale Wahlrechtsausschlüsse zu beenden. "Wahlrecht ist ein Menschenrecht, und das gilt auch für Menschen mit Behinderungen", hieß es einhellig auf der Tagung.
Derzeit dürfen Menschen mit Behinderungen, die eine rechtliche Betreuung in allen Lebensbereichen benötigen, und Patienten in psychiatrischen Kliniken, die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben, nicht wählen. Dies betrifft 80000 Menschen in der Bundesrepublik, denen das Wahlrecht auf diese Weise verweigert wird. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Bundesrepublik vor zehn Jahren ratifiziert wurde. "Wir freuen uns über die sehr klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und fordern die Regierungsfraktionen auf, das Wahlrecht unverzüglich zu ändern", so die Caritas-Werkstatträte. Bei der Europawahl dürfe es keine pauschalen Ausschlüsse vom Wahlrecht geben.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD schon vereinbart, das Wahlrecht zu reformieren: "Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden" (S. 95 Koalitionsvertrag). Doch bisher ist weiter nichts passiert. "Das ist angesichts der nahenden Europawahlen ein Skandal", empören sich die Werkstatträte. "Wahltermine werden doch von langer Hand geplant, deshalb ist es unverständlich, dass die längst überfällige Reform des Wahlrechts bislang nicht umgesetzt wird", hieß es bei dem Treffen. Die Beteiligung an demokratischen Prozessen sollte selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen zustehen.