Werkstätten sollen mehr Geld ausschütten können
Deutscher Caritasverband / Harald Oppitz, KNA
Bislang müssen die Werkstätten diesen - gesetzlich festgelegten - Grundbetrag selbst erwirtschaften. Da der Grundbetrag zuletzt mehrfach angehoben wurde, fehlen vielen Werkstätten die Mittel, um ihren Beschäftigten den sogenannten Steigerungsbetrag, der je nach Leistung individuell festgelegt wird, zu zahlen. Viele Werkstätten stehen aufgrund der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges unter erhöhtem wirtschaftlichem Druck. Betroffen sind davon letztendlich viele Beschäftigte in den Werkstätten, die zudem auch mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert sind.
Zwar hat die Bundesregierung eine Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten angekündigt. Doch die dazu in Auftrag gegebene Entgeltstudie liegt noch nicht vor. Sie wird für September erwartet, danach beginnt erst das Gesetzgebungsverfahren für eine Reform. Mit der Petition zur Finanzierung des Grundbetrags aus öffentlichen Mitteln erhoffen sich die Caritas-Werkstatt-räte eine Beschleunigung des Verfahrens und eine vorübergehende Entlastung der Werkstätten, damit diese wieder einen leis-tungsgerechten Steigerungsbetrag an die Beschäftigten auszahlen können.
Um das Anliegen in einer öffentlichen Anhörungssitzung des Bundestages darstellen zu können, müssen mindestens 50000 Unterschriften gesammelt werden. Bei Redaktionsschluss war die Zeichnungsfrist noch nicht erreicht.
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