"Ein großer Schritt zu Mitbestimmung und Mitwirkung"
Von der Beschäftigtenvertretung zum Werkstattrat mit Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten war es ein großer Schritt", sagte der Paderborner Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig als Vorsitzender der Konferenz der Caritas-Werkstätten in NRW. Erst seit mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2017 die Rechte der Werkstatträte deutlich gestärkt wurden, gibt es echte Mitbestimmungsrechte.
"In der Pandemie haben Werkstatträte gezeigt, wie wichtig sie sind", sagte Lüttig. Sie hätten die Hygiene-Schutzkonzepte in den Werkstätten unterschrieben, "sie waren in vielen Krisenstäben vertreten und haben dort Anregungen und Ideen geliefert", würdigte der Diözesan-Caritasdirektor den Einsatz der Werkstatträte.
Ihr Mitwirkungsrecht betreffe heute beispielsweise auch Konzepte zum Schutz vor Gewalt, sie seien aktiv in die Prozesse zur Gewaltprävention eingebunden. Zudem seien sie wichtiger Diskussionspartner beim "Dauerbrenner Entgelt", sagte Lüttig. Man warte gespannt auf die Ergebnisse einer Studie der Bundesregierung, die das Entgeltsystem in Werkstätten untersuchen solle. Diese Untersuchung soll 2023 vorliegen.
"Tolle Arbeit"
"Sie haben ein offenes Ohr, wenn es Probleme gibt, Sie sind Netzwerker für die Beschäftigten, aber auch für die Hauptamtlichen", sagte die Landesbehindertenbeauf-tragte Claudia Middendorf in einem Video-Grußwort. Sie dankte den Werkstatträten für ihre "tolle Arbeit, die Sie jeden Tag, jeden Monat, das ganze Jahr über leisten". Ein Werkstattrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die Zahl steigt analog zur Zahl der Wahlberechtigten in den Einrichtungen auf bis zu 13 Werkstatträte.
Die Beschäftigtenvertretung in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 1990 zunächst eine Plattform für Selbstbestimmung und Mitwirkung auf dem Weg zu mehr Mündigkeit und Verselbstständigung der 6000 Menschen mit Behinderungen in Caritas-Werkstätten. Die Caritas hat die Arbeit der Werkstatträte stark gefördert. Nachdem sie zunächst durch Ehrenamtliche begleitet wurden, gibt es inzwischen eine hauptberufliche Fachkraft zur kontinuierlichen Unterstützung. Alle Caritas-Werkstätten in NRW beteiligen sich an der Finanzierung.
Die Webseite der LAG der Werkstatträte in Caritas-Werkstätten in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.