Düsseldorf - Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte von Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet. Darin fordern die Räte, dass der Grundbetrag beim Entgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorübergehend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.
Bislang müssen die Werkstätten diesen - gesetzlich festgelegten - Grundbetrag selbst erwirtschaften. Da der Grundbetrag zuletzt mehrfach angehoben wurde, fehlen vielen Werkstätten die Mittel, um ihren Beschäftigten den sogenannten Steigerungsbetrag, der je nach Leistung individuell festgelegt wird, zu zahlen. Viele Werkstätten stehen aufgrund der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges unter erhöhtem wirtschaftlichen Druck. Betroffen sind davon letztendlich viele Beschäftigte in den Werkstätten, die zudem auch mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert sind.
Zwar hat die Bundesregierung eine Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten angekündigt. Doch die dazu in Auftrag gegebene Entgeltstudie liegt noch nicht vor. Sie wird für September erwartet, danach beginnt erst das Gesetzgebungsverfahren für eine Reform. Mit der Petition zur Finanzierung des Grundbetrags aus öffentlichen Mitteln erhoffen sich die Caritas-Werkstatträte eine Beschleunigung des Verfahrens und eine vorübergehende Entlastung der Werkstätten, damit diese wieder einen leistungsgerechten Steigerungsbetrag an die Beschäftigten auszahlen können.
Um das Anliegen in einer öffentlichen Anhörungssitzung des Bundestages darstellen zu können, müssen mindestens 50.000 Unterschriften gesammelt werden. "Natürlich wissen wir nicht, ob unsere Forderung umgesetzt wird", sagt Jürgen Kröger vom Lenkungskreis der Caritas-Werkstatträte NRW. "Wir sollten aber unser Bestes geben, damit das geschieht. Wer sein Bestes gibt, kann am Ende auch verlieren. Aber wer nichts tut, der hat schon verloren", appelliert Kröger. Die Petition kann noch bis zum 6. September gezeichnet werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Caritas-Werkstätten für behinderte Menschen wurde 2002 gegründet. Sie führt die Interessenvertreter*innen der Werkstattbeschäftigten in NRW zusammen. Im Rahmen von Selbstvertretung können die Delegierten hier in den Angelegenheiten, die die Caritas-Werkstätten-Verordnung vorsieht, für ihre Gremien sprechen und sich miteinander austauschen.
Hinweis: Die Petition trägt die Nummer 154313 (siehe unten).
Petition online: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_24/Petition_154313.html
Neben der Petition können eine Information in leichter Sprache und eine Unterschriftenliste im unteren Bereich dieser Seite heruntergeladen werden.
Webpräsenz der Caritas-Werkstatträte: ogy.de/oonq