Gelsenkirchen/Düsseldorf - Erstmals 1990 organisierten Mitarbeitende mit Behinderung in Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine eigene Beschäftigtenvertretung. Bei einem Treffen in Gelsenkirchen (16.9) feierten sie jetzt das Jubiläum "30 Jahre Werkstatträte". "Von der Beschäftigtenvertretung zum Werkstattrat mit Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten war es ein großer Schritt", sagte der Paderborner Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig als Vorsitzender der Konferenz der Caritas-Werkstätten in NRW in einem Grußwort.
"In der Pandemie haben Werkstatträte gezeigt, wie wichtig sie sind", sagte Lüttig. Sie hätten die Hygiene-Schutzkonzepte in den Werkstätten unterschrieben, "sie waren in vielen Krisenstäben vertreten und haben dort Anregungen und Ideen geliefert", würdigte der Caritas-Direktor den Einsatz der Werkstatträte.
Ihr Mitwirkungsrecht betreffe heute beispielsweise auch Konzepte zum Schutz vor Gewalt, sie seien aktiv in die Prozesse zur Gewaltprävention eingebunden. Zudem seien sie wichtiger Diskussionspartner beim "Dauerbrenner Entgelt", sagte Lüttig. Man warte gespannt auf die Ergebnisse einer Studie der Bundesregierung, die das Entgeltsystem in Werkstätten untersuchen soll. Diese Untersuchung soll 2023 vorliegen.
"Sie haben ein offenes Ohr, wenn es Probleme gibt, sie sind Netzwerker für die Beschäftigten, aber auch für die Hauptamtlichen", sagte die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf in einem Video-Grußwort. Sie dankte den Werkstatträten für ihre "tolle Arbeit, die sie jeden Tag, jeden Monat, das ganze Jahr über leisten".
Die Beschäftigtenvertretung in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 1990 zunächst eine Plattform für Selbstbestimmung und Mitwirkung auf dem Weg zu mehr Mündigkeit und Verselbständigung der 6000 Menschen mit Behinderungen in Caritas Werkstätten. Erst mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2017 gibt es gesetzlich geregelt echte Mitbestimmung.
Die Caritas hat die Arbeit der Werkstatträte stark gefördert. Nachdem sie zunächst durch Ehrenamtliche begleitet wurden, gibt es inzwischen eine hauptberufliche Fachkraft zur kontinuierlichen Unterstützung. Alle Caritas-Werkstäten in NRW beteiligen sich an der Finanzierung.