Zwischen Geld und Fachlichkeit
Dies gilt aktuell natürlich in besonderer Weise für die Frage nach der Reform des SGB VIII. Seit der letzten Legislaturperiode wissen wir, dass eine Ankündigung im Koalitionsvertrag noch lange kein neues Gesetz macht, und auch ein breiter Dialogprozess mit Wissenschaft und Praxis - so der aktuelle Koalitionsvertrag - scheint mir keine Garantie dafür zu sein. Im Gegenteil: Angesichts des späten Starts dieses Prozesses erst im November 2018 und der angekündigten Dauer von einem Jahr befürchte ich fast, dass auch in dieser Legislaturperiode der Zeitrahmen für eine umfassende und qualitätsvolle Reform des SGB VIII nicht ausreicht. Auch so kann man sich vor den fiskalischen Mehrbelastungen, die aus einer inklusiven Gesamtausrichtung des Gesetzes resultieren werden, schützen. Möglicherweise steht die Fachlichkeit der Jugendhilfe dann irgendwann vor dem Dilemma, kleine Teilreformen abzulehnen, um die grundlegenden Forderungen und Erwartungen an eine große Reform, so wie sie auch durch die Erziehungsfachverbände aufgelistet wurden, zu schützen. Lieber gar keine Reform als eine schlechte?!
Die Frage nach den grundlegenden Perspektiven des SGB VIII hat in den letzten Jahren von einigen bedenklichen Entwicklungen abgelenkt - der Frage nach der Leistungsfähigkeit insbesondere der kleinen Jugendämter, speziell der des "Allgemeinen Sozialen Dienstes" (ASD). Unstrittig ist: Die Anforderungen an die Jugendämter im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz und der Gefährdungsbeurteilung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Genauso deutlich ist zudem, dass vielen Jugendämtern das notwendige fachlich qualifizierte Personal fehlt, um der steigenden Zahl der Fälle nur annähernd gerecht zu werden. Aber auch die sachlichen Ressourcen sind in vielen Kommunen bei Weitem nicht ausreichend, um mit der Vielzahl der Fälle qualifiziert und gut umgehen zu können. Eine besondere Brisanz erfährt diese Debatte zusätzlich dadurch, dass aus einer rein rechtlichen Perspektive auch strafrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeitenden des Jugendamtes bei einer Vernachlässigung des Kinderschutzes nicht ausgeschlossen werden können. Dabei geht es bei dieser Diskussion keinesfalls um eine Kritik an der Arbeit des ASD in den kommunalen Jugendämtern, sondern die Kritik muss sich gegen die Kommunen richten, die aus fiskalischen Gründen diesen Dienst nicht ausreichend ausstatten (siehe auch S. 14 f.).
Ausbildung muss attraktiver werden
Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der kommunalen Jugendämter lenkt aber das Augenmerk auch auf den Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften für die unterschiedlichen Felder der Jugendhilfe. Nicht nur im Allgemeinen Sozialen Dienst fehlen erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die schwierige Situationen kompetent einschätzen können, es fehlen Erzieherinnen und Erzieher in den stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe genauso wie in den Tageseinrichtungen für Kinder. Schon beginnen erste Diskussionen, das bewährte Fachkraftprinzip der Jugendhilfe infrage zu stellen und für bestimmte Aufgaben auch fachfremdes Personal zuzulassen. Genauso wird sehr großzügig über Übergangsregelungen nachgedacht, die langfristig vorhandene Ausbildungsstrukturen und Berufsabschlüsse gefährden. Wirklich helfen kann hier nur ein verstärktes Bemühen, Menschen für einen Beruf in der Jugendhilfe zu motivieren und diese dann gründlich und sorgfältig auszubilden. Dabei müssen die Ausbildungsgänge attraktiver gestaltet werden. So scheint mir der Ausbildungsgang zur Erzieherin / zum Erzieher über den vorherigen Abschluss der Berufsausbildung zum staatlich geprüften Kinderpfleger/Sozialhelfer eindeutig zu lang zu sein. Auch halte ich es für notwendig, die Zugangsvoraussetzungen für den Erzieherinnen- bzw. Erzieherberuf bundeseinheitlich zu gestalten.
Eine besondere Chance zu Erhöhung der Attraktivität der Fachkräfteausbildung sehe ich in der praxisintegrierten oder dualen Ausbildung. Leider sind wir hier einmal mehr beim Ausgangsproblem: Es fehlt die Refinanzierung für eine solche Ausbildung in den Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe.
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