Ein konkreter Vorschlag zur Entbürokratisierung
Bisher: Auf den "Verordnungen häuslicher Krankenpflege" trägt der Arzt die für den Patienten notwendigen Leistungen häuslicher Krankenpflege ein. Auf der Rückseite verlangen die Krankenkassen von den Pflegediensten, die Leistungen zu übertragen und die Erklärung, die Leistungen zu erbringen, zu unterschreiben und abzustempeln. Weiterhin muss der Patient die Rückseite der Verordnung ebenfalls unterzeichnen. Er macht damit deutlich, dass der Pflegedienst die ärztlich verordneten Leistungen durchführt.
Da Pflegedienste die ärztlich verordneten Leistungen nicht eigenmächtig verändern dürfen, stellt sich doch die Frage, warum überhaupt eine Übertragung der Leistungen auf die Rückseite notwendig bzw. sinnvoll ist.
Unsere Lösung: der Stempel "wie verordnet"
Vorteil für den Pflegedienst: keine unnötigen Übertragungen, d.h. Zeitersparnis. Vorteil für die Krankenkassen: keine Kontrolle und kein Vergleichen durch die Krankenkassen-mitarbeiter notwendig, d.h. Zeitersparnis. Die Bürokratiekosten für Anträge zur häuslichen Krankenpflege liegen bei jährlich 54 Mio. Euro in Deutschland, so das Statistische Bundesamt.
Schade, dass einige Krankenkassen vom Stempel irritiert sind.
Schade, dass einige Mitarbeiter der AOK Nord-West, Regionaldirektion Meschede, der Meinung sind, dass das so nicht gehe.
Es ist durch das Statistische Bundesamt im Frühjahr 2012 festgestellt worden, dass in einer ,,normal" großen Pflegestation mit 60 Patienten rechnerisch 2,3 Vollzeitkräfte mit Verwaltungsaufwand und Pflegedokumentation beschäftigt sind.
Wenn man nicht mit kleinen Schritten anfängt …
Nachtrag: Inzwischen dulden die Kassen diese Praxis der Caritas im Kreis Soest. Diese spart durch die kleine Änderung die Stundenzahl von rechnerisch drei Wochen Arbeitszeit einer Mitarbeiterin im Jahr. Die Ersparnisse der Krankenkassen durch Wegfall von Kontrolle und Vergleichen liegen in vergleichbaren Dimensionen.