Selbstbestimmung bis zum Lebensende fördern
Caritas in NRW Wie wird die Möglichkeit der gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g Absatz 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Einrichtungen der Caritas umgesetzt?
Nicole Rusche: In den fünf NRW-Diözesen wurden Weiterbildungen zum/zur Berater/Beraterin der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase konzipiert und dazu Beraterinnen und Berater qualifiziert, die die entsprechenden Beratungen und bei Bedarf auch Fallbesprechungen organisieren und leiten können. Das Angebot wird in den stationären Altenhilfeeinrichtungen und auch im Bereich der Eingliederungshilfe sehr gerne wahrgenommen.
Caritas in NRW: Warum ist das ein wichtiges Thema?
Nicole Rusche: Hospizarbeit ist ein Ur-Thema der Caritas. Gerade am Lebensende ist es nach unserer Auffassung wichtig, dass die Menschen nach wie vor in ihrer Individualität und Autonomie gefördert und gestärkt und bis zum Ende umsorgt werden.
Die Aufmerksamkeit für palliative Versorgung und Hospizarbeit hat auch in der politischen Debatte in den letzten Jahren zugenommen. Ein wichtiger Meilenstein war dabei das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015, aus dem auch der Paragraf 132g SGB V entstanden ist. Auch die Politik hat ein Interesse daran, die Qualität der verschiedenen Versorgungsformen hochzuhalten, auszubauen und dies in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Caritas in NRW: Was ließe sich noch verbessern?
Nicole Rusche: Natürlich könnten noch viel mehr Beraterinnen und Berater ausgebildet werden, das Angebot ist noch nicht flächendeckend umgesetzt. Die pauschal abrechenbaren Beratungsprozesse dauern je nach individuellem Gesprächsbedarf unterschiedlich lange, denn jeder Mensch tickt anders. Manche Menschen möchten in aller Ausführlichkeit über ihr Lebensende sprechen, manchmal auch mehrmals über einen längeren Zeitraum, oder auch ihre An- und Zugehörigen hinzuziehen. Dass sie das können, ist wichtig. Für diese individuellen Gesprächsbedarfe benötigen die Beratenden dann auch die entsprechende Zeit. Wenn nötig, sollten auch viele verschiedene Professionen an der Fallberatung teilnehmen können, also Pflege, Ärzte, Seelsorge, Angehörige. Das muss dann refinanziert sein.
Caritas in NRW: Ist das Angebot fachlich ausreichend?
Nicole Rusche: Neben der Stärkung der Patientenautonomie und der Förderung der unblockierten Kommunikation über das Lebensende ist eine ganzheitliche Ausgestaltung wichtig. Spiritualität, Seelsorge, Pflege, Medizin und alles drum herum ist hier verankert. Deswegen ist auch der Austausch aller Beteiligten, die in Beziehung und Versorgung zu diesem Menschen stehen, nötig. Wir nennen das "Netzwerkarbeiten", und das meint sowohl interne als auch externe Netzwerke. Innerhalb einer Einrichtung muss das Themenfeld bekannt sein und auch unter Kollegen besprochen werden, sodass zum Beispiel auch die Nachtwache den mutmaßlichen Willen eines Bewohners kennt. Extern netzwerken bedeutet, dass Kooperationen zum Beispiel mit Rettungsdiensten, Krankenhäusern usw. eine notwendige Ergänzung sind, denn auch sie sollen die mit den Bewohnenden getroffenen Vereinbarungen anerkennen.
Wir als Caritas in NRW sehen es als Defizit, dass dieses qualifizierte Beratungsangebot bisher nur für Menschen in stationären Einrichtungen besteht. Menschen, die zu Hause leben, können es nicht nutzen.
Wir fordern daher, dass dieses Angebot auch für die Menschen, die zu Hause leben oder eine teilstationäre Einrichtung wie eine Tagespflege besuchen, aufgebaut und auch refinanziert wird.
Caritas in NRW: Wie ließe sich das umsetzen?
Nicole Rusche: Man könnte das Angebot im ambulanten Bereich an die vorgeschriebene Pflegeberatung koppeln (§ 37), aber auch das deckt nicht alles ab. Gesundheitliche Versorgungsplanung sollte auch Menschen ermöglicht werden, wenn sie noch keine Pflege bedürfen.
Caritas in NRW: Früher hätte man vielleicht gesagt: "Das macht der Priester" …
Nicole Rusche: Genau. Das ist eine Möglichkeit! Auch Theologen können und dürfen diese Beratertätigkeit ausüben, wenn sie die entsprechende fachliche Weiterbildung absolviert haben. Denn dabei geht es nicht nur um seelsorgerische Begleitung, sondern auch um konkrete individuelle Beratung, die u. a. umfassende Kenntnis von Krankheitsverläufen und Versorgungsformen benötigt.
Caritas in NRW: Sind diese Beratungsangebote eigentlich eine Ausweitung des Themas "Patientenverfügung"?
Nicole Rusche: Da kommt es häufig zu Missverständnissen: Am Ende des Beratungsprozesses muss nicht zwangsläufig eine Patientenverfügung stehen. Er hat zum Ziel, den mutmaßlichen Willen eines Bewohners zu ermitteln, zu dokumentieren und innerhalb der Netzwerke bekannt zu machen.
Caritas in NRW: Trotzdem hört man von Fällen, in denen Sterbende gegen ihren vorher dokumentierten Willen vom Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Nicole Rusche: Das passiert leider noch und ist natürlich nicht Sinn der Sache. Manchmal liegt das an der Verunsicherung der Rettungskräfte, die den mutmaßlichen Willen nicht kennen oder nicht vorliegen haben und erst mal bestmöglich nach ihrem Auftrag handeln. Deswegen ist die Netzwerkarbeit sowohl intern als auch extern nötig. Es ist zum Beispiel möglich, dass (über)regional ein gemeinsamer Überleitungsbogen entwickelt wird, der für alle Versorgungsformen verbindlich gilt und im Falle einer Verlegung oder Einweisung in ein Krankenhaus mitgegeben wird.
Caritas in NRW: Wie steht dieses Thema der ambulanten Versorgungsplanung im Kontext zur geplanten Freigabe des assistierten Suizids?
Nicole Rusche: Wir als Caritas setzen uns sehr für die Suizidprävention ein. Einfühlende kompetente Gespräche über das eigene Lebensende können ein Baustein sein, um Menschen vor dem Gefühl der Ausweglosigkeit und Hilflosigkeit zu bewahren.
Wenn das Gesetz zum assistierten Suizid konkret diskutiert wird, sollte in dem Zusammenhang auch die Ausweitung der gesundheitlichen Versorgungsplanung mitgedacht werden. Unser Ziel ist es, das Thema "Lebensende" zu enttabuisieren und Versorgungsmöglichkeiten als Alternative zum Suizid zu etablieren.
Das Interview führte Markus Lahrmann.