Integrationschancen für alle Geflüchteten verbessern!
Anfang Juni wurden die Geflüchteten aus der Ukraine, die bislang Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhielten, in das normale deutsche Sozialhilfesystem (SGB II und SGB XII) eingegliedert. Sie erhalten damit deutlich mehr Unterstützungsleistungen. Zuständig sind nicht mehr die Ausländerbehörden, sondern Sozialämter und Jobcenter.
Ganz anders als bei Menschen, die aus dem afrikanischen oder asiatischen Raum vor Gewalt, Krieg und Verfolgung zu uns nach Deutschland fliehen. Sie warten in Sammelunterkünften bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus viele lange Monate, oft sogar Jahre. Ein sicherer Aufenthaltstitel, eine Arbeitserlaubnis und eine eigene Wohnmöglichkeit, der volle Zugang zur Gesundheitsversorgung scheinen oft unerreichbar fern. Hinzu kommt: Die ausgezahlte Asylbewerberleistung liegt noch einmal unter dem Hartz-IV-Regelsatz, der doch schon lediglich das Existenzminimum sichert.
Da wundert es nicht, dass den vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort sehr unterschiedliche Integrationschancen für Geflüchtete abhängig von deren Herkunft auffallen. Wesentlicher Grund dafür sind die sehr verschiedenen rechtlichen Vorgaben, die es den einen ermöglichen, sehr rasch erste wichtige Klarheiten für ihren Aufenthalt und die zustehenden Leistungen zu erreichen, während andere trotz großer sozialarbeiterischer Unterstützung kaum vorankommen in der Klärung existenziell wichtiger Fragen. Daraus erwächst der Eindruck von mindestens zwei oder noch mehr Klassen von Geflüchteten. Dabei sind die grundlegenden Sicherheiten, die es für eine gute Integration braucht, eigentlich sehr bekannt und vergleichbar.
Tatsächlich gibt es gute Gründe, den Menschen, die vor Gewalt, Krieg und Verfolgung fliehen, mit vergleichbar erfolgreichen Regelungen zu begegnen. Die frühe Klarheit über Aufenthalts- und Arbeitsrechte, der rasche Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und Hilfen bei der Betreuung der Kinder sind die Basis für eine gelingende Integration. Es wäre integrationspolitisch also sehr klug, allen Geflüchteten mit klaren zeitlichen Abläufen und Zusagen zu begegnen. Wenn sich innerhalb der ersten Monate rechtlich nicht klären lässt, ob und in welchem Umfang ein Aufenthalt erlaubt werden kann, dann sollte für die Betroffenen eine zweijährige Schutzfrist gelten, während der notwendige Sicherheiten und Zugänge gewährleistet sind.
Eine Integrations- und Willkommenskultur ist der beste Weg für die Aufnahme von Menschen, nicht deren lange Separierung, oft ohne Perspektive. Wenn sich in diesem Zeitraum allerdings herausstellt, dass ein gesicherter Aufenthaltstitel auf Dauer nicht ermöglicht werden kann, dann ist es immerhin innerhalb dieser Schutzfrist keine verlorene Zeit gewesen. Die Chance auf persönliche Stabilisierung und eine tragfähige Brücke zur deutschen Sprache und Kultur wären jedenfalls ein Gewinn für alle.
Mit den raschen und beherzten politischen Weichenstellungen für die Geflüchteten aus der Ukraine einschließlich der Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie und nun auch dem Wechsel in das reguläre Sozialleistungssystem macht Deutschland die Erfahrung, wie die enorme Hilfsbereitschaft der Bevölkerung, die auch beim SyrienKrieg da war, politisch flankiert werden kann.
Geeignete Elemente dieses Vorgehens könnten uns in Verbindung mit Bürokratieabbau eine Lehre aus diesem Ukraine-Krieg sein. Wenn sich dann auch noch möglichst viele europäische Länder darin verbunden präsentieren, haben wir für den Umgang mit Menschen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen, einen Schlüssel in der Hand.