"Das Leben gestalten und vor Gott verantworten"
Anlass für die 1. Lesung über drei überfraktionelle Gruppenanträge zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben betont, das auch die Freiheit einschließt, sich selbst das Leben zu nehmen und hierfür die angebotene Assistenz Dritter in Anspruch zu nehmen. Es hat gleichzeitig die Bedeutung des verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutzes hervorgehoben und unterstrichen, dass näher zu bestimmende Mindestanforderungen einzuhalten sind, damit von einem Suizidentschluss ausgegangen werden kann, der auf einem autonom gebildeten, freien Willen beruht. Es hat zudem ausgeführt, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen kann, damit Personen nicht in schweren Lebenslagen in die Situation gebracht werden, sich mit solchen Angeboten auch nur näher befassen oder sich hierzu explizit verhalten zu müssen.
Nach christlicher Auffassung bedeutet Selbstbestimmung, das Leben selbst zu gestalten und es zugleich vor sich, vor anderen und vor Gott zu verantworten. Der Mensch als Geschöpf Gottes steht nicht nur in Beziehung zu Gott, sondern auch zu sich selbst und zu anderen. Dieses christliche Verständnis von Selbstbestimmung ist mit dem Rechtsverständnis von Autonomie und Selbstbestimmung, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt, nicht in jeder Hinsicht vereinbar. In der Praxis müssen wir als Kirche mit diesem Spannungsverhältnis leben.
Die engagierten Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten unserer Caritas und in der Seelsorge begleiten Menschen in den unterschiedlichsten Lebens- und Krisensituationen. Pflegekräfte und Seelsorgende in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft werden dabei auch mit Suizidwünschen von Bewohnern und Patienten konfrontiert. Wir wissen aus der Suizidforschung, dass diese Wünsche sehr volatil sind und in fast allen Fällen Ausdruck des Wunsches sind, nicht mehr "so" weiterzuleben.
Die pastorale Praxis im Umgang mit Menschen, die Suizidwünsche in sich tragen oder sich das Leben genommen haben, hat sich, auch angesichts neuerer Erkenntnisse der Suizidforschung, im Vergleich zu früheren Jahren deutlich verändert. Der Suizid wurde enttabuisiert, der Wunsch, zu sterben bzw. "so" nicht weiterleben zu wollen, wird sehr ernst genommen. Gesprächs- und Hilfsangebote im Bereich der Seelsorge und Caritas können Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung für das Leben sein. Sowohl in der Forschung als auch in der Praxis erweist sich, welch große Rolle hier eine gute Suizidprävention und ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima spielen. Wir werben daher aus Anlass der derzeitigen Beratungen der Gruppenanträge im Deutschen Bundestag dafür, mindestens gleichzeitig, besser vorrangig Angebote der Suizidprävention sowie der Hospiz- und Palliativarbeit gesetzlich zu stärken. Die Menschen in unserem Land müssen sich in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gut aufgehoben wissen. Suizid darf nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden. Auch in diesem Zusammenhang zeigt sich die Notwendigkeit, dass wir als Gesellschaft nicht darin nachlassen dürfen, die Bedingungen in der ambulanten und stationären Pflege weiter und nachhaltig zu verbessern. Gerade in Lebensphasen, in denen Menschen besondere Belastungen verspüren, müssen wir ihnen Zeit und Zuwendung schenken. Eine Situation, in der ein älterer oder kranker Mensch eher einen assistierten Suizid wählt und dafür eine gute Infrastruktur vorfindet, als sich vertrauensvoll in qualifizierte Pflege zu begeben und wirkungsvolle Unterstützung anzunehmen, ist für die Kirche und ihre Caritas nicht tragbar und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein.
Wir halten es daher auch für sehr wichtig, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens ausdrücklich die Möglichkeit einzuräumen, die Duldung von assistiertem Suizid in ihren Räumlichkeiten auszuschließen und dies ihren Bewohnenden von vorneherein zusagen zu können. Bewohnende, die sich bewusst für die Behandlung in diesen Einrichtungen entschieden haben, dürfen dann auch davon ausgehen, nicht mit einem assistierten Suizidangebot konfrontiert zu werden oder assistierte Suizide in der unmittelbaren Umgebung mitbekommen zu müssen.
Im Hinblick auf den assistierten Suizid besteht zudem immer die große Gefahr, dass die Entscheidung dafür auf situativer Verzweiflung, Überredung, oder gar subtilem Zwang beruht. Ein Gesetz zur Suizidassistenz, die wir vor dem Hintergrund unseres christlichen Menschenbildes weiterhin nicht gutheißen können, muss zumindest so weit wie möglich sicherstellen, dass der Suizidwillige den Entschluss freiverantwortlich und in Kenntnis von möglichen Auswegen aus der aktuellen Problem- und Krisensituation getroffen hat. Einer Normalisierung der Suizidassistenz darf keinesfalls Vorschub geleistet werden. Angesichts der großen Relevanz dieses Themas ist eine breite gesellschaftliche Debatte wichtig, die das Gesetzgebungsverfahren begleitet. Wir werden uns in diese Debatte auch weiterhin einbringen.
Pressemeldung Nr. 098 vom 21.06.2022
www.dbk.de
Gegenposition zum Lehramt
Die lehramtliche Position der katholischen Kirche ist unzweideutig (siehe obenstehendes Bischofswort). Der (assistierte) Suizid ist verboten unter der Berufung auf den Willen Gottes. "Doch das verkennt den Menschen als Freiheitswesen, dem Autonomie auch über das Ende seines Lebens zukommen kann", schreibt der katholische Moraltheologe Stephan Goertz in einem Essay für die Zeitschrift "Herder-Korrespondenz", der bereits 2020 veröffentlicht wurde.
Goertz, der Professor für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ist, vertritt damit die innerkirchliche Gegenposition zur Argumentation des Lehramts. Er kommt nach ausführlicher Abwägung theologischer Argumente zur Einschätzung, dass "die katholische Kirche […] in dieser Frage nicht zum ersten Mal [erfährt], dass rigorose Zurückweisungen von begründeten Autonomieansprüchen auf dem Boden schwacher Argumente keine Glaubwürdigkeit mehr entfalten", und meint: "Ich bin von daher skeptisch, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Kern seines Freiheitsverständnisses wirklich so unchristlich ist."
Sein Essay ist (derzeit noch) in voller Länge hier online abrufbar.
Weitere Beiträge zum Thema "Sterben und Tod" finden Sie hier in unserem Themendossier.