Mehr selbst bestimmen
Seit Januar 2017 gilt ein neues Gesetz.
Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Darin steht:
Menschen mit Behinderung sollen
in ihrem Leben mehr bestimmen können.
Dafür bekommen sie bessere Hilfe.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
gilt seit Januar 2017.
Teilhabe heißt:
Alle Menschen können
überall mitmachen.
Ein ganz wichtiges Motto
vom Bundes-Teilhabe-Gesetz ist:
Nichts über uns - ohne uns.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung entscheiden mit,
wenn es um sie geht.
Deshalb haben Menschen mit Behinderung
an dem Gesetz mitgearbeitet.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
hat 2 wichtige Ziele:
- mehr Selbst-Bestimmung,
- mehr Teilhabe.
Wir erklären die 2 Ziele kurz.
Mehr Selbst-Bestimmung
Oft bestimmen andere Leute
über das Leben
von Menschen mit Behinderung.
Das will die Bundes-Regierung
mit dem neuen Gesetz ändern.
Menschen mit Behinderung
sollen mitentscheiden,
wenn es um ihr Leben geht.
Sie sollen mehr selbst bestimmen.
Zum Beispiel:
- Was will ich?
- Was ist mir wichtig?
- Wie möchte ich wohnen?
- Was möchte ich arbeiten?
Mehr Teilhabe
Menschen mit Behinderung sollen
überall dabei sein können.
Sie sollen teilhaben
am Leben in der Gesellschaft.
Die Gesellschaft sind alle Menschen.
Zum Beispiel alle Menschen in Deutschland.
Viele Regelungen
Die 2 Ziele stehen am Anfang
vom Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dann folgen viele Regelungen.
In den Regelungen steht:
So werden die 2 Ziele erreicht.
Eine wichtige Regelung
ist die Eingliederungs-Hilfe.
Eine andere Regelung
ist zum Arbeits-Leben.
Wir erklären kurz,
um was es dabei geht.
Eingliederungs-Hilfe verbessern
Damit Menschen mit Behinderung
überall mitmachen können,
brauchen sie Hilfe.
Zum Beispiel beim Wohnen,
beim Arbeiten und in der Freizeit.
Aber nicht alle brauchen die gleiche Hilfe.
Ein Rollstuhl-Fahrer braucht
eine andere Hilfe
als ein blinder Mensch.
Die Bundes-Regierung sagt:
Jeder soll genau die Hilfe bekommen,
die er braucht.
Das Fach-Wort für diese Hilfe ist:
Eingliederungs-Hilfe.
Mit der richtigen Hilfe
können Menschen mit Behinderung
mehr selbst bestimmen.
Mehr Teilhabe am Arbeits-Leben
Viele Menschen mit Behinderung arbeiten
in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Woanders bekommen sie keine Arbeit.
Die Bundes-Regierung will das ändern.
Menschen mit Behinderung sollen sich
auch andere Arbeits-Plätze
aussuchen können.
Zum Beispiel:
- in einer Firma
- im Kranken-Haus
- im Kinder-Garten
- im Super-Markt
Man sagt auch:
Das sind Arbeits-Plätze
auf dem ersten Arbeits-Markt.
Die Bundes-Regierung will
mehr solche Arbeits-Plätze
für Menschen mit Behinderung.
Weitere Verbesserungen
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz
stehen auch Regelungen
zum Wohnen und zum Geld.
Und zu vielen anderen Lebens-Bereichen.
Erklärungen zu allen Regelungen
stehen auf der Internet-Seite
zum Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Die Erklärungen sind
in Leichter Sprache.
Das Gesetz gilt ab Januar 2017.
(Quelle: www.bundesregierung.de)