Schritt für Schritt gemeinsam mit Betroffenen
Als pensionierte Polizistin hat Cordula Mayer viel Erfahrung und die nötige Sensibilität. Die 64-Jährige ist Ansprechperson für Betroffene von sexualisierter Gewalt in den Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster.Foto: Michael Bönte
Wenn ich einen Anruf erhalte, dann nehme ich erst einmal persönlichen Kontakt auf", sagt Cordula Mayer, die als Kriminalhauptkommissarin bis zu ihrer Pensionierung Opferschutzbeauftragte der Polizei Münster war. Ein Treffen an einem Ort, an dem man ganz in Ruhe reden könne, sei besonders wichtig. Dann gehe es darum, eine gemeinsame Gesprächsbasis zu finden und Vertrauen aufzubauen.
Aus ihrer über 20-jährigen Ermittlungstätigkeit in Kommissariaten für Tötungsdelikte, sexualisierte und häusliche Gewalt weiß Cordula Mayer, wie wichtig es ist, von Gesprächsbeginn an Transparenz für die Betroffenen zu schaffen. "Denn das Erleben dieser Delikte ist ein absoluter Kontrollverlust, der nachwirkt." Nicht zu wissen, was passiere, könne unter Umständen retraumatisierend sein.
Und so gehe es im ersten Gespräch darum, was überhaupt geschehen sei und wie eine Begleitung durch Cordula Mayer aussehen könne: "Dass wir den Sachverhalt aufnehmen, dass wir schauen, ob die Kraft für ein strafrechtliches Verfahren da und dieses noch sinnvoll ist, je nachdem, wann die Person sexualisierte Gewalt erfahren hat." Ist das der Fall, vermittelt sie an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden und Hilfsangebote. "Als Betroffene oder Betroffener muss man da nichts allein machen, das ist ganz wichtig zu wissen."
Wie mit dem Erlebten umgehen?
"Die erlebte Gewalt kann man nicht aus der Vita streichen", sagt die pensionierte Kriminalhauptkommissarin. In der Familie oder im Freundeskreis erzählten die Betroffenen häufig nicht alles - aus Scham oder weil sie niemanden belasten wollten. Deshalb werde oft geschwiegen. Mit Unterstützung von außen, durch Gespräche mit jemandem, der eine professionelle Distanz habe und trotzdem empathisch sei, gelinge es aber auch Betroffenen, sich zu öffnen. "Man kann dahin kommen, dass man mit dem Erlebten umgehen und sein Leben leben kann."
Recherche und Plausibilitätsprüfung
Seit September 2025 ist Mayer eine von vier Ansprechpersonen für die Caritas. Sie rechne vor allem mit Fällen, die weit zurücklägen und aufgrund der Verjährungsfrist strafrechtlich möglicherweise gar nicht mehr zu verfolgen seien, sagt sie. Dann kann sie bei Bedarf bei der Suche nach Therapie oder Seelsorge unterstützen und den Weg zu einem Antrag auf Anerkennung des Leids durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) begleiten.
Wenn Letzteres gewünscht ist, prüft sie die Plausibilität der Schilderungen und nimmt dafür mit Einwilligung der betroffenen Person unter anderem Kontakt mit dem Rechtsträger des Dienstes oder der Einrichtung auf.
Orientierungspunkte für die Plausibilitätsprüfung sind beispielsweise die zeitliche Einordnung oder benannte Personen. Es komme auch vor, dass Erinnerungen nach Jahrzehnten lückenhaft seien. Wenn sich herausstelle, dass der betroffene oder der beschuldigte Mensch zu dem Zeitpunkt gar nicht vor Ort gewesen sei, gelte es beispielsweise zu recherchieren, ob es in der Umgebung eine ähnliche Institution gegeben habe, in der alles stattgefunden haben könne.
Zahlung zur Anerkennung des Leids
Für einen Antrag auf Anerkennung des Leids muss auch der Rechtsträger ein Votum zur Plausibilität abgeben. Dieses leitet Cordula Mayer dann zusammen mit ihrem Votum zur Plausibilitätsprüfung an die UKA weiter. Dort wird entschieden, ob und in welcher Höhe eine Zahlung zur Anerkennung des Leids durch den Rechtsträger geleistet werden soll.
Nach vielen Berufsjahren als erste Ansprechperson und intensivem Kontakt zu Betroffenen war für sie eigentlich klar: "Ich mach nichts mehr in dem Bereich." Doch nach zweieinhalb Jahren im Ruhestand erkannte sie: "Ich habe da noch einiges in meinem Rucksack, und das ganz ungenutzt zu lassen, wäre auch nicht richtig." Deshalb habe sie "die wichtige Aufgabe gerne übernommen". Der Austausch unter den insgesamt vier Ansprechpersonen sei dabei sehr hilfreich ebenso wie die Unterstützung durch die Referentin für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt beim Diözesan-Caritasverband im Bedarfsfall.
Den Kopf freipusten lassen kann sich Cordula Mayer am besten in der Natur - beim Spaziergang mit ihrer Hündin aus dem Tierschutz oder bis vor Kurzem beim Westernreiten. Doch nachdem ihr Pferd, "ihr Kumpel", nach über 30 gemeinsamen Jahren gestorben ist, bleibt der Westernsattel ungenutzt. "Aber das kann sich ja wieder ändern", sagt sie und lacht.
Kontakt
Menschen, die in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster betreut werden oder früher betreut wurden und denen dort sexualisierte Gewalt widerfahren ist, können die Möglichkeit zum Gespräch nutzen.
Dieses Angebot gilt auch für Angehörige und nahestehende Personen. Auf dieser Internetseite sind die Kontaktdaten der Ansprechpersonen zu finden:
www.caritas-bistum-muenster.de/schutzundhilfe
Ansprechpersonen gibt es in allen Diözesan-Caritasverbänden:
