Gewalt darf kein Tabuthema sein
Pia Stapel ist Direktorin des Caritasverbandes für das Bistum Münster.Foto: Juliane Büker
Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist wie ein Sicherheitsnetz - viele einzelne Maßnahmen weben die Maschen, die zwar niemals perfekte Sicherheit bieten, aber zunehmend Lücken schließen. In den Arbeitsfeldern der Caritas wurden in den vergangenen Jahren vielfältige Strukturen aufgebaut, um (sexualisierter) Gewalt möglichst umfassend vorzubeugen. Von Verhaltenskodizes, Präventionsschulungen über die regelmäßige Vorlage von (erweiterten) Führungszeugnissen bis hin zu Schutz- und Risikoanalysen erstreckt sich der Werkzeugkasten eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). Dieses wird von den einzelnen Trägern, Einrichtungen und Diensten auf Grundlage der Präventionsordnung der Bistümer in NRW entwickelt und gibt Orientierung und Handlungssicherheit für alle Beteiligten. Trägervertreter*innen und Präventionsfachkräfte sind vor Ort für den kontinuierlichen Prozess der Gestaltung und Weiterentwicklung zuständig.
Aspekte erfolgreicher Prävention
Für eine erfolgreiche Prävention sind drei Aspekte zentral: Zum einen ist es unbedingt wichtig, alle Beteiligten im Hinblick auf Achtsamkeit zu sensibilisieren. In verpflichtenden Präventionsschulungen (die in Abständen wiederholt werden) sowie durch regelmäßige Supervision und Reflexion in Teams ist die Haltung einzuüben, eigenes und miterlebtes Handeln im Umgang mit schutz- oder hilfebedürftigen Menschen auch auf grenzverletzendes, grenzüberschreitendes Verhalten oder sogar Gewalt zu hinterfragen. Hierbei müssen Unsicherheiten und Fragen offen angesprochen werden können, um Handlungssicherheit zu stärken und falsche Dynamiken frühzeitig zu unterbrechen. Themen wie Nähe und Distanz sowie schwierige Situationen im jeweiligen Arbeitskontext spielen dabei eine große Rolle.
Zum anderen ist es unerlässlich, bei der Prävention gegen sexualisierte Gewalt ganzheitlich zu denken. Entsprechende (Schulungs-)Maßnahmen müssen alle Mitarbeitenden umfassen - egal ob Fachkräfte, Assistenzkräfte, Mitarbeitende der unterstützenden Dienste oder freiwillig Engagierte. Ebenso muss in allen möglichen Konstellationen gedacht werden, in denen Grenzüberschreitungen oder Übergriffe erfolgen können: zwischen Mitarbeitenden und Klient*innen (in beide Richtungen), zwischen Klient*innen untereinander und zwischen Mitarbeitenden untereinander. Je nach Konstellation greifen anders verortete Schutzmechanismen und Vorgehensweisen.
Zu guter Letzt sollte für eine fundierte Präventionsarbeit immer auf aktuelle fachliche Expertise zurückgegriffen werden. Expert*innen von Fach- und Beratungsstellen und zum Beispiel der Polizei sind eine wichtige Unterstützung, um auf dem neuesten Stand an die Themen heranzugehen - beispielsweise hinsichtlich echter Partizipation und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Klient*innen oder möglicher Täter*innenstrategien - und dies mit einem beratenden externen Blick zu tun, der blinde Flecken besser sichtbar machen kann.
Selbstverständlich sind alle Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Caritas gleichrangig vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle noch einen besonderen Fokus auf Menschen mit Behinderungen legen. Diese Zielgruppe macht überdurchschnittlich oft Gewalterfahrungen. Bei sexualisierter Gewalt betrifft dies in besonderem Maße Mädchen und Frauen mit Behinderungen (vgl. Studie des BMBFSFJ von Juni 2024) oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen.
Mit Blick auf eine wirksame Prävention ist es hier äußerst wichtig, bei den Menschen mit Teilhabebedarfen direkt anzusetzen: Das Empowerment bezüglich des Umgangs mit ihrer eigenen Körperlichkeit/Sexualität sowie ihrer Selbstwirksamkeit und Selbstverteidigung ist ein zentraler Schlüssel. Sexualpädagogische Konzepte und Schulungsangebote können diese Selbstermächtigung fördern und weiterentwickeln helfen.
Bei allem gilt: (Sexualisierte) Gewalt darf kein Tabuthema, sondern muss geradeheraus ansprechbar sein, um sie zu verhindern. Dafür braucht es eine Kultur, die das Ansprechen möglich macht, das unbedingte Ernstnehmen von Mitteilungen und transparente Wege zur Bearbeitung.