Die Mitverantwortung der Gesellschaft
Neu aufkommende gesellschaftliche Probleme und Strömungen sind in der Beratungsarbeit frühzeitig erkennbar und führen zur Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten. In der Vergangenheit ist das beispielhaft geschehen im Kontext der Reproduktionsmedizin, der Pränataldiagnostik oder der vielfältigen Fluchtbewegungen, aktuell werden im Kontext der Digitalisierung neue Kommunikationskanäle etabliert.
"Willkommen im Leben" … heißt nach christlichem und beraterischem Verständnis, dass jede (und jeder) in ihrer Individualität angenommen ist und in ihrer Autonomie und Selbstverantwortung unterstützt wird. In dieser Weise dienen alle unsere Angebote dem Schutz des Lebens, der immer auch einer gesellschaftlichen Mitverantwortung bedarf. Der SkF hat sich seit seiner Gründung dafür eingesetzt, Notlagen nicht zu individualisieren, sondern zu solidarisieren, und auf die gesellschaftliche, kirchliche und staatliche Verantwortung hingewiesen.
In der Schwangerschaftsberatung ging es von Anfang an um gesellschaftliche Mitverantwortung für eine einzigartige Situation, in der eine Frau und ihr ungeborene Kind existenziell und intim miteinander verbunden sind.
Der in der wiedervereinigten Bundesrepublik hart errungene Kompromiss, die sogenannte Beratungsregelung zum Schutz des ungeborenen Lebens, ist der Garant für die Unterstützung aller Beteiligten im existenziellen Schwangerschaftskonflikt. Damit ist es uns in Deutschland gelungen, eine Individualisierung des Schwangerschaftskonfliktes zu verhindern und die Gesellschaft mit in die Verantwortung zu nehmen. Seither stehen den Betroffenen in allen Fragen rund um die Schwangerschaft und besonders im Konfliktfall Beratung, konkrete finanzielle und lebenspraktische Hilfen zur Verfügung.
Mit Blick auf diesen Dienst treibt mich die Sorge um, dass die gesellschaftliche Mitverantwortung schwindet.
Bei der rasanten Weiterentwicklung der pränataldiagnostischen Möglichkeiten beobachten wir, dass die Entscheidung für die Annahme eines Kindes bei diagnostizierter Behinderung immer mehr zu einem individuellen Problem wird. In der aktuellen Debatte um das Werbeverbot des § 219a werden die Strömungen in der Gesellschaft immer (laut)stärker, die im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der Frau auf die Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch zielen.
Diejenigen, die aktuell bestrebt sind, dieses Gesetz im Sinne der Selbstbestimmung zu ändern, verkennen jedoch, dass eine Fristenlösung vermeintlich zwar eine größere Selbstbestimmung darstellt, aber zugleich die Individualisierung befördert und Frauen wieder allein gelassen werden. Beratung und Begleitung in einer Notlage sind dann nicht mehr gesichert. Derzeit greift die Beratungslösung in den Prozess grundsätzlich ein und bietet individuelle Unterstützung. Sie stellt die Solidarität der Gesellschaft mit der Frau bzw. dem Paar und dem ungeborenen Kind dar. Diese gesellschaftliche Solidarität und Mitverantwortung brauchen wir weiterhin für gelingendes Leben.
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