Kindpauschalen, Trägeranteile und Elternbeiträge
Wer ist für die Kindertagesbetreuung verantwortlich?
Das SGB VIII verpflichtet die Jugendämter der Städte, Gemeinden und Kreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gesamtverantwortung für die Planung und Durchführung der Kindertagesbetreuung zu übernehmen. Betrieben werden die Kitas jedoch nicht allein von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, sondern mehrheitlich von Trägern der freien Jugendhilfe (Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Elterninitiativen). Das Verhältnis von öffentlicher undfreier Trägerschaft wird durch das Prinzip der Subsidiarität (Nachrangigkeit) bestimmt: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen erst dann geeignete Angebote zur Verfügung, wenn diese von keinem freien Träger erbracht werden (§ 4 SGB VIII).
Welche Kita-Träger gibt es?
Das Statistische Landesamt verzeichnet in NRW 10722 Kitas. Der Großteil davon, 8191 Kitas (76,4 Prozent), befindet sich in freier Trägerschaft: Die Caritas und sonstige katholische Träger unterhalten 23,6 Prozent der Kitas, die Diakonie und sonstige evangelische Träger 15,7 Prozent. Die restlichen verteilen sich auf den Paritätischen Wohlfahrtsverband (12,7 Prozent), die Arbeiterwohlfahrt (8,1 Prozent), das DRK (4,5 Prozent), die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (0,1 Prozent) sowie andere juristische Personen und Vereinigungen (9,3 Prozent) und andere Religionsgemeinschaften (0,6 Prozent). Auf private nicht gemeinnützige freie Träger entfallen 1,8 Prozent.
Wo ist die Finanzierung der Kindertagesbetreuung festgeschrieben?
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung.
Quelle: Statistisches Landesamt
Wie werden Kitas finanziert?
Die Kitas erhalten vom Land statt einer Erstattung der tatsächlichen Kosten eine Kindpauschale - pro gebuchten Platz eine festgelegte Summe. Diese unterscheidet sich nach der Gruppenform (zwei Jahre bis zur Einschulung, U3, Ü3) und der wöchentlichen Betreuungszeit (25, 35 oder 45 Stunden). Der Unterschied von der "preiswertesten" (5.251,59 Euro) zur "teuersten" Kindpauschale für ein U3-Kind mit erhöhtem Förderbedarf beträgt im laufenden Kindergartenjahr 21.344,83 Euro. Die finanziellen Mittel einer Kita hängen also hauptsächlich von den Anmeldungen und Stundenbuchungen ab. Das KiBiz sieht vor, dass die Kindpauschalen jährlich zum neuen Kita-Jahr (1.8.) angepasst werden. Überwiesen werden sie dem Kita-Träger in NRW vom öffentlichen Jugendhilfeträger.
Woraus setzen sich die Kindpauschalen zusammen?
In erster Linie ergeben sich die Kindpauschalen aus Landes- und kommunalen Mitteln. Letztere werden durch die monatlichen Elternbeiträge nur zum Teil kompensiert. Hinzu kommt ein Trägeranteil, der für die katholische und evangelische Kirche jeweils 10,3 Prozent des Kindpauschalen-Budgets beträgt. Das heißt, dass Kommunen und Land die restlichen 49,4 und 40,3 Prozent übernehmen. Zum Vergleich: Der Anteil für nicht kirchliche freie Träger liegt bei 7,8 Prozent, für Elterninitiativen bei 3,4 Prozent und für kommunale Träger bei 12,5 Prozent. Nicht selten werden auch caritative Träger - wie Verbände, Stiftungen, Vereine, Ordensgemeinschaften und gGmbHs -, die in der Mehrzahl keine Kirchensteuerzuschüsse für den Betrieb von Kitas erhalten, zu dem "günstigeren" Satz eingestuft. Dass Kommunen mancherorts bereit sind, auch den Trägeranteil der Freien zu finanzieren, liegt zuvörderst in der Erkenntnis begründet, dass diese es preiswerter können, als wenn man es selbst machte. Nicht zuletzt die vielen Immobilien, die die Kirchen für diesen Zweck einbringen, sind eine große Entlastung für den Staat.
Werden weitere Zuschüsse gewährt?
Darüber hinaus existieren noch verschiedene Zuschüsse (Mietzuschuss, U3-Zuschuss, Verfügungspauschale, Familienzentrum, plusKITA, Sprachförderung etc.). Ansonsten können zusätzliche Finanzmittel nur über Sponsoring oder Spenden (Gebäckverkauf, Flohmärkte etc.) erhalten werden.
Warum zahlen die Kirchen höhere Trägeranteile als andere freie Träger?
Das begründet die Politik mit der unterschiedlichen Finanzkraft - also mit Kirchensteuereinnahmen, die andere freie Träger nicht haben. Allerdings ist diese Regelung juristisch umstritten. Bedingt durch den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz muss der Staat die Plätze vorhalten, sodass es eigentlich keine Grundlage dafür gibt, freie Träger in die Finanzierung dieser Pflichtleistung einzubeziehen. Dies führt zu der Frage, warum eine kleine Gruppe, nämlich Kirchenmitglieder, doppelt zur Finanzierung von Kita-Plätzen beitragen soll - als allgemeine Steuerzahler und als Kirchensteuerzahler. Zudem stellt die Kirchensteuer eine Art Mitgliedsbeitrag dar - ohne Verpflichtung, ihn zur Kita-Finanzierung zu nutzen.
Wer legt die Höhe der Kita-Gebühren fest?
Wie viel Eltern monatlich für die Kita-Betreuung zahlen müssen, hängt vom Wohnort und vom Einkommen ab. Berechnet und erhoben werden die Gebühren von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Bis zum 1. August 2006 erfolgte dies nach einer landesweit einheitlichen Beitragstabelle. Seitdem legen die Kommunen - also Kreise, Städte und Gemeinden - die Höhe der Beiträge eigenständig fest. Die Grundlage dafür bildet das KiBiz. Aufgabe der Träger ist es, dem örtlichen Jugendamt die in der Einrichtung aufgenommenen Kinder zu melden. Dieses klärt die Einkommensverhältnisse der Eltern und bestimmt die Beitragshöhe nach einer sozialen Staffelung. Kriterien sind die Betreuungsform und -zeit, aber auch die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie.
Was heißt das konkret?
Bei den Kita-Gebühren herrscht eine enorme Spanne. Während im Kreis Düren bis zu einem Einkommen von 120.000 Euro keine Gebühren anfallen, müssen Eltern mit demselben Einkommen in Mülheim an der Ruhr für 45 Wochenstunden Betreuung von Kindern unter zwei Jahren 696 Euro zahlen, in Hamm aber nur 150 Euro. Insgesamt gibt es in den meisten Kommunen Beitragsfreiheitsgrenzen, allerdings mit unterschiedlichen Einkommensstufen. In NRW sind die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung beitragsfrei, also für Kinder ab vier Jahren.
Die Informationen wurden zusammengestellt von Sandra Kreuer.