Finanzierung der Caritas
Bedürftige Menschen haben einen Anspruch auf Sozialleistungen.Foto: liderina – stock.adobe.com
Bestimmte Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenslagen sind gesetzlich festgelegt (Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz). Welche Leistungen das sind, regelt der Bund in den Sozialgesetzen. Die Umsetzung übernehmen private oder freie gemeinnützige Träger und Verbände wie die Caritas (Subsidiaritätsprinzip, siehe hier). Sie betreiben zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime oder Kindertageseinrichtungen. Dadurch können die Kunden zwischen Anbietern mit unterschiedlichem Leistungsprofil wählen.
Der Kern der Leistung ist bei allen gleich, wird von staatlichen Stellen wie den Sozial- und Jugendämtern kontrolliert und hat eine Regelfinanzierung. Wenn der Anspruch der Dienste und Einrichtungen über den sozialpolitisch festgelegten Rahmen hinausgeht, setzen sie für die Finanzierung auch Eigenmittel ein.
Neben den regelfinanzierten Sozialleistungen bietet die Caritas auch Beratungen und Hilfen an, die sich flexibel am Bedarf vor Ort orientieren. Diese freiwilligen und ergänzenden Leistungen finanziert sie über öffentliche Zuschüsse, Spenden oder Eigenmittel. Für die Caritas und die anderen Träger der Freien Wohlfahrtspflege gilt das Prinzip der Selbstlosigkeit. Alle Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Träger verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche, alte oder kranke Menschen haben einen Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Die sind in den Sozialgesetzen geregelt und werden unter anderem von freien Trägern wie der Caritas angeboten. Diese erhalten dafür Leistungsentgelte von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung oder den Jugend-, Rehabilitations-, Teilhabe- und Sozialhilfeträgern.
Die Höhe der Leistungsentgelte aus der Sozialversicherung handeln die Kassen als Kostenträger mit den Leistungserbringern aus. Das ist meist ein schwieriger, zeitaufwendiger Prozess, weil die Kostenträger im Sinne der Beitragszahler möglichst sparsam handeln, die Leistungserbringer hingegen ihre Kosten für eine qualitativ hochwertige Leistung erstattet bekommen wollen. Deswegen ist meist vorgeschrieben, dass die Leistungsentgelte so gestaltet sein müssen, dass sie bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Kosten für Betreuung, Pflege oder Behandlung, die Unterkunft und die Verpflegung sowie die Investitionen abdecken. Wenn der Anspruch der Dienste und Einrichtungen der Caritas an ihr Angebot über den sozialpolitisch festgelegten Rahmen hinausgeht, fließen auch Eigenmittel des jeweiligen Trägers ein.
Bei einigen Leistungen müssen die Patienten einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Falls jemand dazu finanziell nicht in der Lage ist, springt die Sozialhilfe ein. Bei Krankenhäusern erfolgt die Finanzierung der Investitionen über Zuwendungen der Bundesländer.
Viele Angebote für Menschen in schwierigen Lebenslagen sind nicht gesetzlich geregelt. Dazu gehören Beratungs- und Betreuungsleistungen wie die Suchtberatung, die Schuldnerberatung, Migrationsdienste oder die Frühen Hilfen für junge Familien. Die Kommunen, Landkreise oder Bundesländer verstehen diese Leistungen - wie die Müllabfuhr oder die Versorgung mit Wasser - als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und finanzieren diese zum Teil mit. Die Höhe der Zuwendungen legen die Kommunen, Kreise und Länder individuell fest. Deshalb muss die Caritas als Anbieter solcher Leistungen unterschiedlich viele Eigenmittel einbringen, um die soziale Dienstleistung kostendeckend zu gestalten.
Mehr zur Finanzierung der Caritas unter
www.caritas.de/diecaritas/wir-ueber-uns/transparenz/finanzierung/ueberblick
Die Leistungen der Caritas werden über unterschiedliche Quellen finanziert:
-
Sozialversicherung
(Leistungsentgelte der Leistungsträger) Das Krankenhaus, die Sozialstation, die Altenpflege … erhalten für ihre Leistungen gesetzlich geregelte Entgelte von den jeweiligen Sozialleistungsträgern (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Rentenversicherungen, Jugendhilfeträger, Sozialhilfeträger ...) -
Eigenbeiträge
Einen Teil der Leistungen der Kindertagesstätte, der Sozialstation, der Altenpflegeeinrichtung bezahlen die Eltern, Patienten oder alten Menschen aus eigener Tasche. -
Öffentliche Zuschüsse
Kindertagesstätten, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung oder die Beratung für Menschen mit Suchtproblemen … erhalten Zuwendungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Höhe wird zum Teil zwischen den öffentlichen Stellen und den Anbietern ausgehandelt und ist deshalb regional unterschiedlich. -
Spenden und Stiftungen
Spenderinnen/Spender und Stifterinnen/Stifter unterstützen mit ihrem Geld die Arbeit der Caritas für von ihnen festgelegte Zwecke. -
Eigenmittel der Caritas
Zu den Eigenmitteln gehören Kirchenkollekten und Kirchensteuern, Zuschüsse von Soziallotterien und Förderstiftungen sowie Erträge aus Vermögen. Zu diesen Erträgen zählen auch Mieterträge. Ihre Finanzstrategie und Renditeziele legen die Organisationen innerhalb der Caritas individuell fest. Für alle gilt: Sie achten auf Wirtschaftlichkeit und agieren nach sozialen und ethischen Standards. Ziel ist nicht der maximale Gewinn, sondern die angemessene Finanzierung der Arbeit und die Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben. Die Anlagepolitik unterliegt ethischen Kriterien, die regelmäßig geprüft und überarbeitet werden. Die Eigenmittel ermöglichen es den Verbänden sowie den Trägern von Einrichtungen, ihr Angebot am Bedarf vor Ort auszurichten oder Modellprojekte zu realisieren. Die Eigenmittel werden vor allem bei Angeboten für von Armut betroffene Personen eingesetzt, deren Hilfen nicht oder nicht vollständig rechtlich abgesichert sind, wie zum Beispiel bei der allgemeinen Sozialberatung.
Kirchensteuer und Landeshaushalt
Quellen: veröffentlichte Finanzberichte der (Erz-)Bistümer bzw. Haushaltsplan; Statistik der DBK; Haushaltsplan des Landes NRW; eigene Berechnungen. | Schaubild: Caritas in NRW
In Nordrhein-Westfalen leben 6,939 Mio. Katholikinnen und Katholiken, die etwa 1,844 Mrd. Euro an Kirchensteuern gezahlt haben.
Davon haben die Bistümer für "Soziales" bzw. für "caritative Zwecke" 160,7 Mio. Euro ausgegeben.*
Für Kindertagesstätten belaufen sich die Aufwendungen der fünf (Erz-)Bistümer noch einmal auf weitere 156,1 Mio. Euro.
Vonseiten des Landes NRW erhält die Caritas einen Anteil von 1,7 Mio. Euro von der sogenannten Globaldotation, die für alle Wohlfahrtsverbände zusammen 6,1 Mio. Euro ausmacht.
Zu Einnahmen aus Sammlungen siehe hier oder Seite 14 dieser Ausgabe, zu Einnahmen aus Glücksspielmitteln (WestLotto) siehe hier oder Seite 16 dieser Ausgabe.
* Jedes der fünf (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster, und Paderborn betitelt die Position "Soziales" bzw. "caritative Zwecke" in seinem Haushalt nach eigenen Kriterien, aber es lässt sich schon sagen, dass diese Summe im Wesentlichen als Zuschuss an die Diözesan-Caritasverbände und die örtlichen Caritas - und Fachverbände gegeben wird, ggf. gibt es noch Sonderfonds für soziale Zwecke.
Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2019 - Quellen: veröffentlichte Finanzberichte der (Erz-)Bistümer bzw. Haushaltsplan; Statistik der DBK; Haushaltsplan des Landes NRW; eigene Berechnungen.