Farbe bekennen
Staat und Gesellschaft haben bei uns dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht in Sondereinrichtungen separiert werden, sondern als normale Bürger inmitten unserer Stadtteile und Wohnviertel leben können und ihr Leben menschenwürdig gestalten. Um dies zu erreichen, gilt es, die Barrieren aus dem Weg zu räumen, die Menschen mit Behinderung Zugänge zur Teilhabe verwehren oder erschweren. Der Staat hat sich durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet, die Gesellschaft in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Im Fokus steht dabei die Entwicklung "inklusiver Orte". Dies sind Orte, die von vornherein allen Menschen zugänglich sind. Orte, an denen gerade Menschen mit Behinderung teilhaben können und an denen sie sich mit ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten zum Wohl anderer einbringen können, also auch "teilgeben" können. Um eine Entwicklung zu einer "inklusiven Gesellschaft" zu fördern, braucht es Begegnungsorte zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Nur dort kann man den Wert des Verschiedenseins erfahren und erkennen. Solche Orte sind leider noch dünn gesät. Schade, denn wer einmal erlebt hat, welche zutiefst menschlichen Erfahrungen solche Begegnungen auf Augenhöhe ermöglichen, möchte solche Orte nicht mehr missen.
Es wird in diesem Jahr auch darum gehen, althergebrachte Strukturen zu verändern, wenn Menschen mit Behinderung hierdurch ausgegrenzt werden. Das gilt besonders für neue Wohnformen. In den letzten Jahren bietet die Caritas zunehmend ihre Unterstützung an, wenn es darum geht, dass Menschen mit Behinderung möglichst mitten in der Gemeinde wohnen möchten. Wie andere Menschen auch sollen sie dort wohnen können, wo und mit wem sie möchten.
Die Caritas setzt sich auch dafür ein, dass sich Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam in Tageseinrichtungen entfalten können. Die Caritas macht sich gleichzeitig dafür stark, dass Menschen auchmit schweren Beeinträchtigungen am Arbeitsleben teilhaben können, sei es mit besonderer Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer speziellen Werkstatt. Dieser Prozess der Öffnung der Systeme muss in den nächsten Jahren fortgesetzt und intensiviert werden. Die Caritas als Teil der Kirche hätte dabei sicher ihren Auftrag verfehlt, wenn sie nicht auch in den pastoralen Räumen diese gleichberechtigte Teilhabe einfordern und umsetzen würde. Von daher wird im Rahmen der TeilhabeKampagne 2011 sicherlich auch der Frage nachgegangen werden, wie unsere Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen sich zu "inklusiven" Orten entwickeln können, die für alle Menschen zugänglich sind.
Doch während auf der einen Seite an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gearbeitet wird, während Bund, Land und Kommunen dazu Aktionspläne aufstellen, wird an anderen Stellen über Einsparungen nachgedacht, die insbesondere Teilhabechancen wesentlich behinderter Menschen und ihrer Angehörigen empfindlich beschneiden könnten. Von der Bundesebene kommen diesbezüglich keine guten Signale aus der Gemeindefinanzierungskommission, in NRW von den Landschaftsverbänden. Allein der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erwartet für seinen Haushalt die Deckungslücke einer dreistelligen Millionensumme und wird in den kommenden Monaten über einschneidende Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entscheiden.
Ursache der desolaten Haushaltssituation sind die Finanz- und Wirtschaftskrise, die zu massiven Einnahmeverlusten geführt hat, und die Tatsache, dass notwendige politische Entscheidungen zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen in den letzten Jahren nicht getroffen wurden. Dabei war die Entwicklung absehbar: Schon seit Jahren haben Caritas und die Freie Wohlfahrtspflege in NRW ebenso wie die Landschaftsverbände darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe die finanziellen Probleme nicht allein durch eine Effizienzsteigerung des Hilfesystems gelöst werden können.
Die Caritas in NRW wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Probleme bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe konstruktiv gelöst werden. Sie wird dies unter Beachtung folgender Grundsätze tun: Gerade Menschen mit Behinderung dürfen nicht zu den Verlierern der wirtschaftlichen und politischen Fehlentwicklungen gemacht werden. Die Caritas schließt sich daher der Forderung nach einem Bundesteilhabegesetz an.
Der Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderung auf bedarfsdeckende Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft darf nicht zur Disposition gestellt werden. Auch das Wunsch- und Wahlrecht muss weiterhin gewahrt bleiben. Mögliche Sparmaßnahmen dürfen nicht den Zielen der UN-Konvention entgegenstehen. Dazu gehören vor allem die Entwicklungschancen von behinderten Kindern. Statt sie zu beeinträchtigen, sind sie durch Bildung, Förderung, Erziehung und Betreuung zu sichern und zu stärken.
Eltern von Kindern mit Behinderung und Menschen mit Behinderung selbst müssen sich darauf verlassen können, dass die notwendigen unterstützenden Leistungen unabhängig von der jeweiligen Kassenlage erbracht werden. Die Einrichtungen und Dienste der Caritas stehen für eine verlässliche, am Menschen orientierte Unterstützungsleistung, die wirtschaftlich erbracht wird. Sie tun dies, indem sie qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die Anspruch auf einen gerechten und tarifvertraglich vereinbarten Lohn haben. Die Einrichtungen und Dienste sind aber darauf angewiesen, dass sie seitens der Politik dazu finanziell in die Lage versetzt werden. Auch dafür muss und wird sich die Caritas in NRW in den nächsten Wochen und Monaten einsetzen.