Alte Menschen - Allgemeine Hinweise
1. Sicherung des Lebensunterhalts
Die Sicherung des Lebensunterhalts alter Menschen erfolgt in der Regel durch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Zusatzrenten oder Renten aus freiwilligen Lebensversicherungen.
Reichen diese Mittel nicht aus, kann ergänzend Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beantragt werden (§§ 41 - 46 SGB XII).
→ "Alte Menschen - Sicherung des Lebensunterhalts"
Lebt der alte Mensch in einem Heim oder einer anderen Einrichtung (z. B. Wohngemeinschaft), wird der notwendige Lebensunterhalt nach § 35 SGB XII gewährt.
2. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Bedarf der alte Mensch der Pflege, hat er regelmäßig Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dies setzt voraus, dass ihm eine Pflegestufe zuerkannt worden ist.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken, oder ist der alte Mensch pflegebedürftig, ohne dass ihm eine Pflegestufe zuerkannt worden ist, können Ansprüche nach §§ 61- 66 SGB XII bestehen.
→ "Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung"
3. Schutz bei Wohnen in Einrichtungen
Zum Schutz der Menschen, die in Betreuungseinrichtungen leben, gilt in Nordrhein-Westfalen das "Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen".
Das Gesetz orientiert sich in der Zielsetzung an der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen". Es enthält u. a. folgende Regelungen:
- Einbeziehung von Hausgemeinschaften u. alternativen Wohnformen in den Schutzbereich des WTG
- Informations- und Anpassungspflichten des Betreibers,
- Anforderungen an die Wohnqualität,
- personelle Anforderungen,
- Mitbestimmungsrechte des Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirats bzw. des Vertretungsgremiums aus Angehörigen oder Betreuern,
- Bestellung einer Vertrauensperson, falls es kein Vertretungsgremium gibt,
- Regelungen zum Beschwerdeverfahren,
- Veröffentlichung der Ergebnisse der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden (in der Überlegung befindet sich u. a. ein Sternesystem)
- Wohn- und Teilhabegesetz
4. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) soll die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, wenn sie Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen. Auch typische Formen des "Betreuten Wohnens" werden erfasst, allerdings nicht für Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens.
Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehören:
- Bewohner haben Anspruch auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen.
- Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen. Eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie den Interessen des Bewohners nicht widerspricht.
- Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Eine Entgelterhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Begründung.
- Bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs muss der Träger eine entsprechende Anpassung des Vertrages anbieten. Ausnahmen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
- Eine Kündigung des Vertrages ist für den Träger nur aus wichtigem Grund möglich. Für Bewohner gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Hinweise auf Informationsmedien
Deutsche Rentenversicherung (Herausgeber)
Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner
Eine Downloadmöglichkeit der Publikation finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.html
Richter, Schmidt, Klatt, Doering-Striening (Herausgeber)
Seniorenrecht - in der anwaltlichen Praxis
Nomos-Verlag, Baden-Baden 2011, 360 Seiten, 39,00 Euro
Der in der Praxis oft problematische Regress der Sozialleistungsträger gegen die Kinder der Senioren, die Finanzierung der Pflege, der Heimvertrag, Vorsorge- und andere Vollmachten, die Patientenverfügung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Sozialhilfe und Vermögensübertragung sind Themen dieser Veröffentlichung.