Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und gesetzliche Unterhaltsleistungen und -ansprüche 2023
Anspruch auf Bürgergeld hat, wer bisher Anspruch auf Alogeld II ("Hartz4") oder Sozialgeld hatte.
Regelbedarfsstufen |
Monatsbetrag (Mehrbetrag) |
|
1 |
Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte (Eckregelsatz) |
502 Euro (+ 53) |
2 |
Zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils |
452 Euro (+ 48) |
3 |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
402 Euro (+ 42) |
4 |
Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre |
420 Euro (+ 44) |
5 |
Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
348 Euro (+ 37) |
6 |
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres |
318 Euro (+ 33) |
Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Zusätzlich übernommen werden von den Sozialbehörden
- Mehrbedarfe (§ 21 SGB II; § 30 SGB XII),
- Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II; § 32 SGB XII),
- Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II; §§ 35-36 SGB XII),
Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld werden die Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen, nach Ablauf des Jahres nur in angemessener Höhe. - Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (§ 28 SGB II, § 34 SGB XII),
- unabweisbare Bedarfe (§ 24 SGB II, § 31 SGB XII).
Das Bürgergeld steht auch ukrainischen Flüchtlingen zu. Andere Asylbewerber erhalten es erst nach 18-monatigen Aufenthalt im Bundesgebiet (§ 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz).
www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld
Kindergeld 2023
Das gesetzliche Kindergeld wird ab 1. Januar 2023 erhöht und beträgt je Kind und Monat 250 Euro.
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Kinderzuschlag 2023
Der Kinderzuschlag steht Familien mit niedrigen Einkommen zusätzlich zum Kindergeld zu. Es beträgt ab 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro je Kind und Monat.
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag
Unterhalt nach dem BGB 2023
Die Unterhaltsbeträge für Kinder, die Unterhaltsschuldner nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen haben, sofern sie leistungsfähig sind, werden erhöht.
Die monatlichen Mindestunterhaltsbeträge für 2023 betragen
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 437 Euro,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren: 502 Euro,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren: 588 Euro,
- für Kinder ab 18 Jahren: 628 Euro.
www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle
Unterhaltsvorschuss 2023
Der Unterhaltvorschuss wird in Höhe der Mindestunterhaltsbeträge gezahlt. Jedoch wird das gesetzliche Kindergeld angerechnet. Somit beträgt die Höhe des Unterhaltsvorschusses 2023 pro Monat:
Alter des Kindes |
0 bis 5 Jahre |
6 bis 11 Jahre |
12 bis 17 Jahre |
Mindestunterhalt (Regelbetrag laut Düsseldorfer Tabelle) |
437 Euro | 502 Euro | 588 Euro |
Abzug Kindergeld |
250 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
Unterhaltsvorschuss |
187 Euro | 252 Euro | 338 Euro |
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558