Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung Caritas
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook YouTube Instagram Linkedin
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Caritas-Logo als Icon
caritas in NRW
  • Home
  • Die Caritas in NRW
    • Wir über uns
    • Unsere Geschichte
    • Das Magazin "caritas in NRW"
    • KLAGS
    • Aktuelles
    • Über uns
    • Aufgaben und Ziele
    • Mitgliedsverbände
    • Konferenz der Caritas-Werkstätten
    • Caritas-Werkstätten in NRW
    • Konferenz der Caritas-Werkstätten in NRW und NS
    • Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte
    • Onlineberatung
    • Transparenz und Finanzen
    Close
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • 2006-2008
    • 2009-2011
    • 2012-2014
    • 2015-2017
    • 2018-2020
    • 2021-2023
    • Pressekontakte
    • Stellungnahmen und Positionen
    • Podcast "CARItalks"
    • Veranstaltungen und Events
    • Interner Bereich
    • Caritas-Jahreskampagne
    • 2015
    • 2016
    • 2017
    • 2018
    • 2019
    • 2020
    • 2021 und 2022
    • 2023
    • 2024
    • Caritas politisch
    • Mensch Caritas! Lebe Freiheit!
    • Bundestagswahl 2025
    • Europawahl 2024
    • Landtagswahl 2022
    • Bundestagwahl 2021
    • Europawahl 2019
    • Landtagswahl 2017
    • Kommunalwahl 2014
    • Fluthilfe 2021
    • "Wir wollen wohnen!"
    Close
  • Themendossiers
    • Altenhilfe und -pflege
    • Pflegeberufe
    • Arbeitslosigkeit
    • Auslandshilfe
    • Armut
    • Schuldnerberatung
    • Caritas ist Kirche
    • Europa
    • Familie
    • Kinder und Jugendliche
    • Aktion "Jetzt reden wir – Kinderrechte im Ganztag!"
    • Sozialgerechter Klimaschutz
    • Krankenhäuser
    • Menschen mit Behinderung
    • Bundesteilhabegesetz
    • Migration und Integration
    • Obdach- und Wohnungslosigkeit
    • Hilfen für Schwangere
    • Sterben und Tod
    • Suchthilfe
    Close
  • Nachrichten
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • Archiv
    Close
  • Magazin
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • 2012
    • 2011
    • Archiv
    • Verzeichnisse
    Close
  • Recht-Informationsdienst
    • Hinweise auf Informationsmedien
    • Recht-Infodienst zum Download
    • Links und weiterführende Hinweise zum Thema Recht
    Close
  • Engagement
    • Aktuelles
    • BFD / FSJ
    • youngcaritas
    • Aktion Lichtblicke
    • Haussammlungen
    • win win für Alle
    • Über uns
    • Wissen und Arbeitshilfen
    • Aktuelle Trends und Entwicklungen
    • Glossar
    • Kontakt
    Close
Suche
Home
Filter
  • Home
  • Die Caritas in NRW
    • Wir über uns
      • Unsere Geschichte
      • Das Magazin "caritas in NRW"
    • KLAGS
      • Aktuelles
      • Über uns
      • Aufgaben und Ziele
      • Mitgliedsverbände
    • Konferenz der Caritas-Werkstätten
      • Caritas-Werkstätten in NRW
      • Konferenz der Caritas-Werkstätten in NRW und NS
      • Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte
    • Onlineberatung
    • Transparenz und Finanzen
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
      • 2006-2008
      • 2009-2011
      • 2012-2014
      • 2015-2017
      • 2018-2020
      • 2021-2023
    • Pressekontakte
    • Stellungnahmen und Positionen
    • Podcast "CARItalks"
    • Veranstaltungen und Events
      • Interner Bereich
    • Caritas-Jahreskampagne
      • 2015
      • 2016
      • 2017
      • 2018
      • 2019
      • 2020
      • 2021 und 2022
      • 2023
      • 2024
    • Caritas politisch
      • Mensch Caritas! Lebe Freiheit!
        • Video-Wettbewerb "Mensch Leute! Lebt Freiheit!"
      • Bundestagswahl 2025
      • Europawahl 2024
      • Landtagswahl 2022
        • Katholische Krankenhäuser
      • Bundestagwahl 2021
      • Europawahl 2019
      • Landtagswahl 2017
      • Kommunalwahl 2014
    • Fluthilfe 2021
    • "Wir wollen wohnen!"
  • Themendossiers
    • Altenhilfe und -pflege
      • Pflegeberufe
    • Arbeitslosigkeit
    • Auslandshilfe
    • Armut
      • Schuldnerberatung
    • Caritas ist Kirche
    • Europa
    • Familie
    • Kinder und Jugendliche
      • Aktion "Jetzt reden wir – Kinderrechte im Ganztag!"
        • Methodenbox
    • Sozialgerechter Klimaschutz
    • Krankenhäuser
    • Menschen mit Behinderung
      • Bundesteilhabegesetz
    • Migration und Integration
    • Obdach- und Wohnungslosigkeit
    • Hilfen für Schwangere
    • Sterben und Tod
    • Suchthilfe
  • Nachrichten
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • Archiv
  • Magazin
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • 2012
    • 2011
    • Archiv
    • Verzeichnisse
  • Recht-Informationsdienst
    • Hinweise auf Informationsmedien
    • Recht-Infodienst zum Download
    • Links und weiterführende Hinweise zum Thema Recht
  • Engagement
    • Aktuelles
    • BFD / FSJ
    • youngcaritas
    • Aktion Lichtblicke
    • Haussammlungen
    • win win für Alle
      • Über uns
      • Wissen und Arbeitshilfen
        • Fördermittel
        • Leitlinien
        • Monetarisierung
        • Öffentlichkeitsarbeit
        • Prävention
      • Aktuelle Trends und Entwicklungen
        • Gesellschaftlicher Wandel
        • Motive
        • Freie Engagementformen
        • Engagement und Teilhabe
        • Junges Engagement und youngcaritas
        • Digitalisierung
      • Glossar
      • Kontakt
  • Sie sind hier:
  • Home
  • Recht-Informationsdienst
  • Begleitung eines nahen Angehörigen mit begrenzter Lebenserwartung (§ 3 Abs. 6 PflegeZG)
Header Website
  • Home
  • Die Caritas in NRW
    • Wir über uns
      • Unsere Geschichte
      • Das Magazin "caritas in NRW"
    • KLAGS
      • Aktuelles
      • Über uns
      • Aufgaben und Ziele
      • Mitgliedsverbände
    • Konferenz der Caritas-Werkstätten
      • Caritas-Werkstätten in NRW
      • Konferenz der Caritas-Werkstätten in NRW und NS
      • Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte
    • Onlineberatung
    • Transparenz und Finanzen
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
      • 2006-2008
      • 2009-2011
      • 2012-2014
      • 2015-2017
      • 2018-2020
      • 2021-2023
    • Pressekontakte
    • Stellungnahmen und Positionen
    • Podcast "CARItalks"
    • Veranstaltungen und Events
      • Interner Bereich
    • Caritas-Jahreskampagne
      • 2015
      • 2016
      • 2017
      • 2018
      • 2019
      • 2020
      • 2021 und 2022
      • 2023
      • 2024
    • Caritas politisch
      • Mensch Caritas! Lebe Freiheit!
        • Video-Wettbewerb "Mensch Leute! Lebt Freiheit!"
      • Bundestagswahl 2025
      • Europawahl 2024
      • Landtagswahl 2022
        • Katholische Krankenhäuser
      • Bundestagwahl 2021
      • Europawahl 2019
      • Landtagswahl 2017
      • Kommunalwahl 2014
    • Fluthilfe 2021
    • "Wir wollen wohnen!"
  • Themendossiers
    • Altenhilfe und -pflege
      • Pflegeberufe
    • Arbeitslosigkeit
    • Auslandshilfe
    • Armut
      • Schuldnerberatung
    • Caritas ist Kirche
    • Europa
    • Familie
    • Kinder und Jugendliche
      • Aktion "Jetzt reden wir – Kinderrechte im Ganztag!"
        • Methodenbox
    • Sozialgerechter Klimaschutz
    • Krankenhäuser
    • Menschen mit Behinderung
      • Bundesteilhabegesetz
    • Migration und Integration
    • Obdach- und Wohnungslosigkeit
    • Hilfen für Schwangere
    • Sterben und Tod
    • Suchthilfe
  • Nachrichten
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • Archiv
  • Magazin
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • 2012
    • 2011
    • Archiv
    • Verzeichnisse
  • Recht-Informationsdienst
    • Hinweise auf Informationsmedien
    • Recht-Infodienst zum Download
    • Links und weiterführende Hinweise zum Thema Recht
  • Engagement
    • Aktuelles
    • BFD / FSJ
    • youngcaritas
    • Aktion Lichtblicke
    • Haussammlungen
    • win win für Alle
      • Über uns
      • Wissen und Arbeitshilfen
        • Fördermittel
        • Leitlinien
        • Monetarisierung
        • Öffentlichkeitsarbeit
        • Prävention
      • Aktuelle Trends und Entwicklungen
        • Gesellschaftlicher Wandel
        • Motive
        • Freie Engagementformen
        • Engagement und Teilhabe
        • Junges Engagement und youngcaritas
        • Digitalisierung
      • Glossar
      • Kontakt
  • Link kopieren
  • Bookmark
  • Print
  • E-Mail
Schließen

Artikel per E-Mail weiterempfehlen

Vielen Dank für die Weiterempfehlung!

Carinet 0
Teilen
Facebook
X-Twitter
Recht-Informationsdienst Januar 2024

Begleitung eines nahen Angehörigen mit begrenzter Lebenserwartung (§ 3 Abs. 6 PflegeZG)

Arbeitnehmer haben das Recht, zur Begleitung naher Angehöriger ohne Altersbegrenzung der Arbeit fernzubleiben, wenn der Angehörige an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft sowie bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat und bei der eine Heilung ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 6 PflegeZG).

Die Krankheit muss so weit fortgeschritten sein, dass eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist und diese lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. (§ 3 Abs. 6 und § 4 Abs. 3 Satz 2).

Nachweis der medizinischen Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer hat beim Dienstgeber zum Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen ein entsprechendes ärztliches Zeugnis einzureichen (§ 3 Abs. 6 Satz 2).

Begleitung des nahen Angehörigen

Da gesetzlich weder Pflege noch Betreuung und Beaufsichtigung verlangt wird, reicht es aus, dass der Mitarbeiter seinen Angehörigen in den letzten Lebenstagen nicht allein lassen und die Zeit mit ihm verbringen will, um eine angemessene Lebensqualität auch während des Sterbens zu sichern und einen würdevollen, schmerzfreien und friedvollen Tod zu ermöglichen. Ort der Begleitung kann eine Wohnung, ein Altenheim, Krankenhaus oder Hospiz usw. sein.

Teilweise Freistellung

Arbeitnehmer, die keine Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen, aber ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, haben dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Tage vor Beginn schriftlich anzukündigen und gleichzeitig zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung in Anspruch genommen wird und wie die Arbeitszeit verteilt werden soll. Darüber ist mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Der Arbeitgeber hat den Wünschen des Mitarbeiters möglichst zu entsprechen und darf die Vereinbarung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Der Arbeitnehmer kann die Zustimmung des Arbeitgebers beispielsweise durch Anrufung des Arbeitsgerichts erzwingen, wenn er dem Gericht aufzeigen kann, dass die von ihm verlangte Arbeitszeitreduzierung dem Arbeitgeber zumutbar ist. Das Arbeitsgericht wird, wenn der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung beantragt, über den Antrag innerhalb weniger Tage entscheiden.

Vollständige Freistellung

Die vollständige Arbeitsbefreiung bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer sie schriftlich und fristgerecht beantragt. Das Gesetz sieht zwar vor, dass eine Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen einzuhalten ist (§ 3 Abs. 6 Satz 1 und 3 PflegeZG). Jedoch kann bei akuter Lebensgefahr und Todeswahrscheinlichkeit dem Arbeitnehmer die Arbeitsleistung psychisch nicht möglich und nicht zumutbar sein. In diesen Fällen ist er nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (§ 275 Abs. 3 BGB).

Beispiel: Einem Arbeitnehmer wird während der Arbeitszeit mitgeteilt, dass die Ehepartnerin bei einem Unfall lebensgefährliche Verletzungen erlitten hat.

Während der vollständigen Freistellung ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf das laufende Arbeitsentgelt. Einmalige Zuwendungen, die nur das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, sind allerdings vom Arbeitgeber zu zahlen.

Beispiele: Jahressonderzahlung, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Jubiläumsgeld.

Anspruch auf Kinderkrankengeld der Versicherten

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet,

  • die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt (§ 45 Abs. 4 SGB V).

Der Anspruch besteht nur für ein Elternteil und nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel weniger als 15 Beschäftigten.

Zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld

Der Anspruch auf Freistellung sowie der Anspruch auf Kinderkrankengeld sind zeitlich nicht begrenzt. Kinderkrankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des Brutto- und höchstens 90 Prozent des Netto-Einkommens gewährt (§§ 47 und 47b SGB V).

Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld sind, haben nur Anspruch auf unbezahlte Freistellung.

Entsprechend anwendbare Regelungen

Entsprechend anwendbar sind die Abschnitte 5 bis 10 des Beitrags zum "Pflegezeitgesetz 2024" zum Anspruch des Arbeitnehmers auf ein zinsloses Darlehen, zu flankierenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen, zur Sozialversicherung und zur Möglichkeit weiterer Arbeitsbefreiung.



Der Beitrag wurde im Januar 2024 umfangreich aktualisiert und inhaltlich deutlich erweitert. Somit weicht er auch inhaltlich von der gedruckten Fassung der Ausgabe 2/2015 (April 2015) des Recht-Informationsdienstes ab.

Autor/in:

  • Prof. Heinz-Gert Papenheim
  • Herausgeber
Caritasverband für das Bistum Essen e. V. als Herausgeber von Caritas in NRW (Zeitschrift)
Zeitschrift der Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster, Paderborn
Hubertusstraße 3
40219 Düsseldorf
+49 211 5160662-0
+49 211 5160662-5
+49 211 5160662-0
+49 211 5160662-5
+49 211 5160662-5
redaktion@(BITTE ENTFERNEN)caritas-nrw.de
www.caritas-nrw.de
Link zur Online-Beratung der Caritas

Wichtige Hinweise

Der Recht-Informationsdienst enthält vorwiegend knapp gefasste Informationen über Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen aus den letzten Jahren, die für Caritas-Mitarbeiter in der Arbeit mit und für Menschen in Problemlagen nützlich sein können.

Es handelt sich nicht um eine umfassende und systematische Darstellung der jeweiligen Rechtsfragen. Die Erteilung weiterer Informationen und Beratung im Einzelfall ist leider nicht möglich.



1. Haftungsausschluss

Die Inhalte des Internetauftritts wurden mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte wird aber nicht übernommen.

2. Externe Links

Die Webseite enthält sogenannte „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Webseiten. Auf deren Inhalte hat der Anbieter dieser Webseite keinen Einfluss. Deshalb kann er für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen.

3. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema

Links

Recht-Informationsdienst Januar 2024

Pflegezeitgesetz 2024

Facebook YouTube Instagram
nach oben

Die Caritas in NRW

  • Wir über uns
  • KLAGS
  • Konferenz der Caritas-Werkstätten
  • Onlineberatung
  • Transparenz und Finanzen

Aktuelles

  • Pressemitteilungen
  • Pressekontakt
  • Stellungnahmen und Positionen
  • Podcast "CARItalks"
  • Veranstaltungen und Events
  • Caritas-Jahreskampagne
  • Caritas politisch
  • Fluthilfe 2021
  • NRW-Aktionsbündnis "Wir wollen wohnen!"
  • Glossar
  • Sitemap

Themendossiers

  • Altenhilfe und -pflege
  • Arbeitslosigkeit
  • Auslandshilfe
  • Armut
  • Caritas ist Kirche
  • Europa
  • Familie
  • Kinder und Jugendliche
  • Sozialgerechter Klimaschutz
  • Krankenhäuser
  • Menschen mit Behinderung
  • Migration und Integration
  • Hilfen für Schwangere
  • Sterben und Tod
  • Suchthilfe

Nachrichten und Magazin

  • Newsletter abonnieren
  • Aktuelle Nachrichten
  • Nachrichten aus 2025
  • Nachrichten aus 2024
  • Nachrichten aus 2023
  • Nachrichten aus 2022
  • Nachrichten aus 2021
  • Nachrichten aus 2020
  • Nachrichten aus 2019
  • Nachrichten aus 2018
  • Nachrichten aus 2017
  • Nachrichten aus 2016
  • Nachrichten aus 2015
  • Nachrichten aus 2014
  • Nachrichten aus 2013
  • Archiv des Newsletters
  • Magazine aus 2025
  • Magazine aus 2024
  • Magazine aus 2023
  • Magazine aus 2022
  • Magazine aus 2021
  • Magazine aus 2020
  • Magazine aus 2019
  • Magazine aus 2018
  • Magazine aus 2017
  • Magazine aus 2016
  • Magazine aus 2015
  • Magazine aus 2014
  • Magazine aus 2013
  • Magazine aus 2012
  • Magazine aus 2011
  • Archiv der Zeitschrift

Engagement

  • Ehrenamt
  • Aktuelles
  • BFD / FSJ
  • youngcaritas
  • Aktion Lichtblicke
  • Haussammlungen
  • Das Ehrenamtskonzept
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.caritas-nrw.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-nrw.de/impressum
Copyright © caritas 2025