SCHUFA – Datenspeicherung, Score, Auskunftsanspruch, Kosten
1. Welche Daten hat die SCHUFA?
Die SCHUFA sammelt und speichert folgende Informationen, um daraus den Basissore und andere Scores für ihre Vertragspartner zu errechnen (siehe Abschnitt 4).
- Namen
- Geburtsdatum und ggf. -ort
- Anschrift
- eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Leasingverträge
- Mobilfunkkonten
- Versandhandelskonten
- Ratenzahlungsgeschäfte
- Kredite und Bürgschaften
- Zahlungsausfälle, wenn sie rechtskräftig festgestellt und vom Kunden anerkannt sind.
Gespeichert werden diese Daten in der Regel drei Jahre nach Beendigung des konkreten Vorgangs.
Die SCHUFA erhält und speichert keine Informationen zu:
- Beruf/Arbeitgeber
- Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (z. B. religiöse, politische usw.)
- Ehegatten
- Sexualität
- Nationalität
- Wohnvierteln mit Hinweisen auf Nationalitäten, Alter der Bewohner, Anteil von Familien, Konsumverhalten oder ähnliche soziodemografische Daten.
Auch Informationen zum Einkommen, zum Vermögen, zum Kaufverhalten usw. werden nach Angaben der SCHUFA nicht gespeichert und sollen auch nicht in die Scores einfließen, obwohl gerade diese Informationen eine günstigere Beurteilung ermöglichen würden, insbesondere wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachhaltig verbessert haben.
2. Wer informiert die SCHUFA?
Die SCHUFA erhält Daten von ihren Vertragspartnern, ca. 8.000 Unternehmen, die Kredite vermitteln, Ratenzahlungen erlauben oder Kreditkarten anbieten. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Leasing-Unternehmen, Telekommunikationsgesellschaften, Versand- und Kaufhäuser. Nicht alle Unternehmer und Unternehmen sind Vertragspartner der SCHUFA. Beispielsweise sind selbständige Handwerker, Freiberufler und private Vermieter in der Regel keine Vertragspartner der SCHUFA.
Die SCHUFA verschafft sich selbst weitere Informationen durch Auswertung öffentlich zugänglicher Verzeichnisse beispielsweise der Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte: Im Schuldnerverzeichnis werden Schuldner eingetragen, die eine Versicherung an Eides statt über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben haben, oder gegen die zur Erzwingung der Abgabe dieser Versicherung die Haft angeordnet worden ist.
3. Welche Informationen erhalten die Vertragspartner
der SCHUFA?
Die SCHUFA erteilt ihren Vertragspartnern je nach Art des Vertrags unterschiedliche Auskünfte.
Eine Auskunft wird nur erteilt, wenn der anfragende Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegt. Dieses besteht beispielsweise, wenn der Vertragspartner mit der Person, über die Auskunft angefordert wird, ein mit Kreditrisiko verbundenes Geschäft eingehen will.
Beispiele: Darlehensvereinbarung, Ratenkauf.
3.1 A-Verträge
Unternehmen mit A-Vertrag erhalten die sog. Vollauskunft. Diese Vollauskunft ist sehr umfangreich (siehe im Einzelnen "Welche Daten erhebt die SCHUFA? Was darf nicht gespeichert werden?"). Die A-Verträge werden in der Regel mit Kredit- und Kreditkarteninstituten, Versicherungsunternehmen und Pfandbriefbanken geschlossen.
Der Kunde des Vertragspartners erklärt sich in der Kreditvereinbarung, dem Versicherungsvertrag usw. mit der Weitergabe bestimmter Informationen einverstanden.
Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden können auch andere Unternehmen, die gewerbsmäßig Leistungen auf Teilzahlungsbasis anbieten (z. B Leasing und Mietkauf), eine A-Auskunft erhalten.
3.2 B-Verträge
Vertragspartner mit B-Vertrag erhalten nur die B-Auskunft. B-Verträge schließt die SCHUFA beispielsweise mit Unternehmen des Einzel- oder Versandhandels ab, die Ratenzahlung oder Zahlung auf Rechnung anbieten.
Die B-Auskunft erfasst nur Negativmerkmale. Das sind Informationen über ein vertragswidriges Verhalten der Kunden z. B. über nicht oder verspätet eingehaltene Ratenzahlungsverpflichtungen.
Ferner werden dem Vertragspartner auch Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen übermittelt, insbesondere aus den Verzeichnissen der Gerichte.
Beispiele: Entscheidungen über Eröffnung und Verlauf eines Insolvenzverfahrens, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
4. Basisscore und branchenspezifische Scores
Der SCHUFA-Basisscore ist ein von Branchen, Unternehmen und einzelnen Geschäftsarten unabhängiger Orientierungswert. Der Basisscore wird anhand mathematisch-statistischer Verfahren erstellt und basiert auf den bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Der persönliche Basisscore wird alle drei Monate, etwa eine Woche nach Quartalsbeginn aktualisiert.
Die Vertragspartner der SCHUFA erhalten in der Regel spezielle branchenspezifische oder individuelle Scores, die vom Basisscore abweichen können, weil die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit zur Finanzierung eines Hauses zurückgezahlt wird, aus anderen Informationen errechnet wird als die Wahrscheinlichkeit, dass eine Rechnung über einen Kauf im Versandhandel termingerecht bezahlt wird.
Die SCHUFA ermittelt für die folgenden acht Kategorien jeweils einen besonderen Score-Wert: Banken, Sparkassen/Genossenschaftsbanken, Handel, Vermieter, Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser und Internetverkäufer, Kleingewerbetreibende, Freiberufler.
Aus den Teil-Scores wird ein durchschnittlicher Basis-Score ermittelt.
Das Verfahren zur Errechnung der Score-Werte kennt nur die SCHUFA. Sie ist wegen der Geheimhaltung von Verbraucherschützern kritisiert worden. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass die SCHUFA nicht verpflichtet ist, den Betroffenen über das Verfahren zu informieren (Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 156/13).
5. Anspruch auf Eigenauskunft
Jeder Verbraucher kann von der SCHUFA Auskunft über die in den vergangenen zwölf Monaten an andere Unternehmen weitergebenen Wahrscheinlichkeitswerte verlangen, die das persönliche Risiko der Zahlungsunfähigkeit wiedergeben sollen (Scores).
Für den Verbraucher ist nur sehr schwer zu durchschauen, wie die Einträge über die eigene Person zustande gekommen sind. Immer wieder kommt es zu falschen Einträgen, die sich zu Ungunsten der Betroffenen auswirken können beispielsweise, wenn ein Kredit nicht bewilligt, eine Kreditkarte verweigert wird oder Online-Bestellungen nicht mehr per Rechnung bezahlt werden können.
Deshalb ist es wichtig, dass die Daten der SCHUFA richtig sind und falsche Daten umgehend korrigiert werden.
5.1 Kostenlose Auskunft
Eine kostenlose SCHUFA-Auskunft kann einmal im Kalenderjahr wie folgt erlangt werden.
Zunächst muss das Antragsformular, das in mehreren Sprachen angeboten wird, heruntergeladen werden (www.schufa.de/Privatkunden).
Dabei ist darauf zu achten, das Formular "Bestellung der Datenübersicht nach § 34 BDSG" anzukreuzen und nicht das Formular "Bestellung der Bonitätsprüfung", die 18,50 Euro kostet und Teile der Übersicht enthält, die kostenlos erhältlich ist).
Das ausgefüllte Formular muss der SCHUFA mit einer Kopie des Personalausweises mit der Post zugesandt werden.
Die schriftliche Auskunft der SCHUFA informiert über Kundennummer, Name, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle und frühere Anschriften. Aufgelistet sind alle Kreditinstitute und Unternehmen, die Informationen über Verträge mit dem Kunden an die SCHUFA geliefert bzw. erhalten haben. Informiert wird darüber, wer welche Daten der SCHUFA mitgeteilt hat und an wen welche Daten weitergeleitet wurden. Ferner wird Auskunft erteilt über mögliche offene Forderungen sowie über die aktuellen und die in den vergangenen zwölf Monaten weitergegebenen Basis- und brachenbezogenen Scores.
5.2 Kostenpflichtige Bonitätsauskunft
Benötigt der Verbraucher eine SCHUFA-Bonitätsauskunft für einen Dritten, beispielsweise für den Vermieter oder den Arbeitgeber, erhält er zwei Dokumente, eines für den Dritten, das nur die Informationen enthält, die für den Dritten bestimmt sind, und ein zweites zur persönlichen Verwendung, das alle zur Person gespeicherten Daten enthält.
Für die Bonitätsauskunft berechnet die SCHUFA 18,50 Euro. Jede weitere schriftliche Auskunft an Dritte kostet 7,80 Euro, falls der Verbraucher sich bei der Erstbestellung kostenlos registriert hat.
6. Berichtigung/Löschung gespeicherter Daten
Unzulässig gespeicherte Daten können die Score-Werte negativ beeinflussen und den Betroffenen zum Risikokunden machen.
Die Berichtigung oder Löschung gespeicherter Daten kann bei den SCHUFA-Geschäftsstellen oder direkt bei der SCHUFA beantragt werden (Service Hotline: 01805/724 832).