Energieschulden vorprogrammiert
Im Vergleich zum Januar 2021 sind die Regelleistungen zum 1. Januar 2022 um drei Euro gestiegen. Für Stephan Jentgens, Diözesan-Caritasdirektor im Bistum Aachen, ist das deutlich zu niedrig. "Die geringe Anhebung der Regelleistungen deckt die gestiegenen Kosten in keiner Weise ab. Vor allem der Anstieg der Energiepreise kann von den Haushalten, die Grundsicherungsleistungen beziehen, nicht aufgefangen werden. Die Finanzierungslücke wird immer größer." Der Haushaltsstrom bei einer alleinstehenden Person wird mit lediglich 36,44 Euro monatlich in der Regelleistung berücksichtigt, der durchschnittliche Bedarf bei einem Einpersonenhaushalt liegt aber bei 48 bis 50 Euro im Monat. "Energieschulden sind für die Menschen in Grundsicherungsleistungen vorprogrammiert", sagt Roman Schlag, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, und fordert: "Stromkosten müssen endlich in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden."
Der Caritasverband stellt einen aktualisierten Testbogen zur Verfügung, der einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet.