Pflegereformgesetz schafft neue Qualifizierungsbedarfe
Deutscher Caritasverband / Julia Steinbrecht, KNA
So sind ab September 2022 Pflegeeinrichtungen nur noch dann zugelassen, wenn sie entweder einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen haben oder in Höhe bestehender Tarifverträge in ihrer Region vergüten. Hierdurch werden die Preise für Pflege bei bisher nicht tarifgebundenen Einrichtungen steigen.
Im Gegenzug werden alle Nutzerinnen und Nutzer von Pflegediensten und stationären Einrichtungen um etwa fünf Prozent der pflegebedingten Kosten entlastet. Für Menschen, die bereits mindestens zwölf Monate in einer Einrichtung leben, erfolgt eine Reduzierung der Pflegekosten um 25 Prozent. Nach zwei Jahren beträgt die Reduzierung 45, nach drei Jahren 70 Prozent.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Reform ist die Einführung des ersten Schrittes eines neuen Personalbemessungssystems in der vollstationären Pflege. Nach einer umfassenden wissenschaftlichen Studie der Universität Bremen unter der Leitung des Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang wurde ein neues Bemessungsinstrument entwickelt. Es sieht nicht mehr die klassische Aufteilung in Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte vor, sondern führt zwischen diesen beiden Gruppen eine weitere Gruppe der einjährig examinierten Assistenzkräfte ein. Mit diesem neuen Personalbemessungsinstrument, das für bundeseinheitliche Orientierung sorgen soll, ist ein deutlicher Aufwuchs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege verbunden - insbesondere im Bereich der Assistenzkräfte. Hier besteht kurzfristig ein großer Qualifizierungs- und Ausbildungsbedarf in den Einrichtungen.
In einem ersten Schritt werden allerdings lediglich 40 Prozent der rechnerisch notwendigen Aufstockung des Pflege- und Betreuungspersonals umgesetzt. Dieser Schritt soll 2025 evaluiert werden, dann folgen gegebenenfalls weitere Ausbaustufen.
cpm