Grundsicherung reicht nicht aus
So sei für Strom bei einer alleinstehenden Person lediglich ein Betrag von 35,79 Euro vorgesehen. Energiearmut und Energieschulden bei Empfängern von Grundsicherung seien damit "vorprogrammiert". Die weiter steigenden Energiekosten müssten von den Betroffenen an anderen Haushaltspositionen mühevoll eingespart werden. Schröders verwies auch auf die Entwicklungen in der Digitalisierung. Dafür sei die Versorgung mit Energie lebensnotwendig. Menschen, die von Grundsicherung lebten, dürften dabei nicht ausgegrenzt werden.
Falsche Berechnungen
Die Regelbedarfssätze für die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung steigen um 2,02 Prozent. Seit dem 1. Januar beträgt der Eckregelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende 424 Euro (plus 8 Euro) und für zusammenlebende Ehepartner/Lebenspartner je 382 Euro (+7). Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen erhalten ebenso wie nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 339 Euro (+7). Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sind 322 Euro (+6) vorgesehen, für Kinder von 6 bis 13 Jahren 302 Euro (+6) und für Kinder von 0 bis 5 Jahren 245 Euro (+5). Nach Berechnungen der Caritas müssten die Regelsätze mindestens 60 Euro höher liegen. Zudem müsste es einmalige Leistungen und einen flexiblen Aufschlag für besondere Ausgaben geben. Die Berechnungsmethode der Bundesregierung sei unzureichend, hieß es.
Der Caritasverband Aachen hat seinen Testbogen zum Thema auf die aktuellen Regelleistungen aktualisiert. Er liefert einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe.