Teures Bürokratiemonster
Martin Peis, Abteilungsleiter Senioren, Gesundheit & Soziales beim Caritasverband für das Bistum Essen e. V.
Das Altenpflegegesetz mit seiner Durchführungsverordnung (APG-DVO) ist ein unfertiges Gesetz. Die etwa 1600 Altenhilfeeinrichtungen in NRW mit ihren 130000 Bewohnern wissen immer noch nicht, was sie künftig leisten bzw. bezahlen müssen.
Die Umsetzung des vom Ministerium für Gesundheit, Pflege und Alter (MGEPA) entworfenen rechtstheoretischen Konstruktes zu den Investitionskosten zum 1. Januar 2017 ist völlig unrealistisch. Wann dies möglich sein wird, bleibt ungewiss. Gewiss hingegen ist, dass hier ein Bürokratiemonster entsteht, das bereits in der Vorbereitung mehrere Millionen Euro verschlungen hat und immense weitere Kosten verursachen wird.
Die Landesregierung verspricht den Bewohnern und den Sozialhilfeträgern, dass sie demnächst nur tatsächlich schon angefallene Kosten bezahlen müssen. Sie erweckt den Anschein, dass diese in den meisten Fällen niedriger seien als bisher. Solide ist diese Aussage jedoch nicht, da das System zum 1. Januar nicht praxistauglich sein wird und Probeberechnungen kaum möglich sind. Unredlich ist, den Bewohnern weitere Kosten zu verschweigen. Puffer zur Abdeckung von Risiken - die das alte System noch ermöglichte - sind nun in anderen Bereichen zu erheben, etwa über die Entgelte für Pflege, Unterkunft und Verpflegung. Umso unverständlicher ist, dass die gleichen Behörden, die sich auf das BSG-Urteil zur Umgestaltung der Investitionskosten berufen, einen Risikozuschlag im Pflegesatz zu verhindern suchen.
Wenn geltendes Recht künftig in Gänze und nicht nur in den Teilen umgesetzt wird, die den Kostenträgern passen, dann werden Bewohner jedenfalls nicht sparen. Die Bürokratie wird weiter wachsen und Mittel zum Nachteil aller verbrauchen.