Diskussion über Dritten Weg
"Zeit für Veränderung" hieß es bereits in der Einladung. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zum kirchlichen Arbeitsrecht zwingen die Kirchen zum Handeln. Nach dem sogenannten Dritten Weg der Kirchen wird das Arbeitsrecht für ca. 1,3 Mio. Mitarbeiter bei Kirche, Caritas und Diakonie in Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt. Tarifverträge mit Gewerkschaften sind bisher weitgehend ausgeschlossen. Nach den höchstrichterlichen Entscheidungen ist der Dritte Weg der Kirchen aber nur noch dann rechtmäßig, wenn Gewerkschaften organisatorisch eingebunden werden. Dabei genüge es keinesfalls, wenn diese nur am "Katzentisch" säßen, so Jacob Joussen, Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und einer der profiliertesten Rechtswissenschaftler auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts.
Das Diakonische Werk Niedersachsen hat Konsequenzen aus den Erfurter Urteilen gezogen und den Dritten Weg aufgegeben. "Wir sind in ein kirchengemäßes Tarifvertragssystem gewechselt", sagte Vorstandsmitglied Jörg Antoine. Hierbei werden kirchliche Besonderheiten berücksichtigt. Antoine berichtete, dass man sich mit den Gewerkschaften auf ein Schlichtungsverfahren verständigt habe, so dass Streiks ausgeschlossen seien. "Dieser Weg ist für die katholische Seite allerdings keine Option", sagte Heinz-Josef Kessmann, Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes und Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die katholische Kirche hat entschieden, dass sie am Dritten Weg festhalten will. Erkennbar sei auf katholischer Seite der gemeinsame Wille, den gerichtlichen Vorgaben mit möglichst wenigen Eingriffen in das bewährte System des Dritten Weges nachzukommen, so Kessmann. Die Diskussion mit den anwesenden Führungskräften sozialer Einrichtungen zeigte allerdings, dass noch viele Detailfragen zu klären sind.
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