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Service Europäisches Parlament

Fakten zur Europawahl 2019

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger wählen Ende Mai 2019 zum neunten Mal ihr Europäisches Parlament und haben damit die Möglichkeit, den Kurs der Europäischen Union für die kommenden fünf Jahre mitzubestimmen. Gewählt werden 705 Europa-Abgeordnete, die die Interessen von fast 500 Millionen Europäern aus 27 Staaten vertreten.

Fakten zur Europawahl 2019 und zur Funktionsweise der EU

EU-FahneDie deutsche Caritas setzt sich auch auf europäischer Ebene für soziale Themen ein.Foto: Christian Wiediger / Unsplash

Die Europawahl 2019 steht insbesondere unter dem Zeichen eines Erstarkens rechtspopulistischer und EU-skeptischer Parteien in vielen Mitgliedstaaten der EU. Lange galten Europawahlen als Wahlen zweiter Ordnung, doch das Europäische Parlament hat besonders seit Inkrafttreten der Verträge von Lissabon 2009 entscheidend an Bedeutung gewonnen, da es seitdem in fast allen Politikbereichen gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Rat ist. Es nimmt somit eine wichtige Rolle im institutionellen Gefüge der EU ein.

Eine stärkere Präsenz nationalistischer und anti-europäischer Parteien nach den Europawahlen 2019 könnte die Arbeit des Europäischen Parlaments erheblich stören. Gerade in Anbetracht aktueller Herausforderungen, wie der Migration, des weltweit erstarkenden Nationalismus und des digitalen Wandels brauchen wir jedoch eine konstruktive europäische Herangehensweise. Dies wäre auch für viele weitere Anliegen der Caritas von Vorteil.

Um die Menschen in Deutschland und insbesondere die Menschen, die mit der Caritas in ihrem täglichen Leben zu tun haben über die anstehenden Europawahlen zu informieren, hat der Deutsche Caritasverband im Vorfeld der Europawahlen einige Aktionen geplant. Ein Beitrag dazu sind die hier gesammelten Fakten zur Europawahl und zur Funktionsweise der EU:

Wann und wie wird gewählt?

  • Die Europawahlen finden vom 23. bis zum 26. Mai 2019 statt
  • Bereits am 23. Mai gehen die Bürger(innen) in den Niederlanden, am 24. Mai in Irland und am 25. Mai in Litauen, Malta und der Slowakei zur Wahlurne.
  • In den restlichen Mitgliedstaaten - auch in Deutschland - finden die Wahlen am Sonntag den 26. Mai 2019 statt.
  • In der Tschechischen Republik können die Menschen samstags und sonntags wählen.

Auch Splitterparteien können ein Mandat gewinnen

Die Europawahlen werden nach nationalen Wahlgesetzen abgehalten. Für Deutschland gilt seit 2014 keine Sperrklausel mehr, also keine Prozenthürde, die bei Bundestagswahlen beispielsweise bei fünf Prozent liegt. Somit haben aufgrund der fehlenden Prozenthürde auch Kleinparteien eine Chance.

Wer steht zur Wahl?

Die Zahl der Europaabgeordneten jedes EU-Mitgliedstaats richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerung. Aus den "kleinsten" EU-Staaten, wie etwa Malta mit 400.000 Einwohner(inne)n, kommen sechs Europa-Abgeordnete, aus Deutschland, dem bevölkerungsreichsten EU-Mitgliedstaat, werden es 96 Europa-Abgeordnete sein.

Anders als bei Bundestagswahlen hat jeder Wähler nur eine Stimme, das heißt es gibt keine Direktmandate für Wahlkreisgewinner, sondern Landes- und Bundeslisten auf denen die Parteien Kandidat (inn)en zur Europawahl aufstellen. Die 96 Sitze für Europaabgeordnete aus Deutschland werden entsprechend dem jeweiligen Stimmenanteil unter den Parteien aufgeteilt.

Auch zur Europawahl 2019 wird es einen von der Bundeszentrale für politische Bildung erstellten Wahl-O-Mat geben, bei dem jeder testen kann, welche Partei am besten zu den eigenen politischen Wünschen passt.

Auswirkungen des Brexit

Da das Vereinigte Königreich aller Wahrscheinlichkeit nach im März 2019 aus der EU austreten wird, werden die meisten der Plätze in EU Parlament, die britischen Europaabgeordneten vorbehalten waren, nicht neu besetzt. Von den frei werdenden 73 Sitzen werden 46 für künftige EU-Erweiterungen in Reserve gestellt. Die restlichen 27 Sitze werden auf 14 leicht unterrepräsentierte EU-Länder verteilt. Eine Übersicht über die neue Sitzzuteilung gibt es hier.

Kleines ABC der EU-Institutionen

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament wird in seiner neunten Legislaturperiode voraussichtlich aus 704 Abgeordneten sowie einem Präsidenten bestehen. Die meisten Abgeordneten werden sich zu Fraktionen zusammenschließen. Um eine Fraktion bilden zu können, müssen ihr mindestens 25 Mitglieder angehören, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Derzeit gibt es acht Fraktionen: die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), die Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), Europäische Konservative und Reformer (EKR), Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE), die Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE-NGL), Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA), Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD) und Europa der Nationen und der Freiheit (ENF).

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte Vertretung der EU-Bürger(innen). Es besitzt wichtige Mitentscheidungs-, Kontroll- und Informationsrechte und ist in den meisten Politikfeldern gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Rat, in dem die nationalen Regierungen durch die jeweiligen Fachminister vertreten sind.

Für eine sachgerechte Behandlung der verschiedenen Themen gibt es im Europäischen Parlament Ausschüsse (zum Beispiel "Wirtschaft und Währung" oder "Beschäftigung und soziale Angelegenheiten"), in denen spezifische Sachbereiche bearbeitet und die Entscheidungen der Plenarsitzungen vorbereitet werden.

Im Gesetzgebungsprozess verabschiedet das Parlament gemeinsam mit dem Rat der EU die Rechtsvorschriften, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission besteht derzeit aus 27 Kommissar(inn)en und einem/einer Präsident(in). Die Staats- und Regierungschefs schlagen unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses der Europawahlen einvernehmlich einen Präsident oder eine Präsidentin vor. Der derzeitige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker strebt keine zweite Amtszeit an. Somit wird es auf jeden Fall zu einer Erneuerung an der Kommissionsspitze kommen. Mehrere Parteienfamilien haben für dieses Amt Spitzenkandidat(inn)en nominiert. Dem/der Kommissionspräsident(in) obliegt die politische Führung der Kommission. Seine/ihre Aufgabe ist es unter anderem, Sitzungen des Kollegiums einzuberufen und diese zu leiten.

Auch alle EU-Kommissare und Kommissarinnen werden von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und müssen, gemeinsam mit dem/der Präsident(in) vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Jede(r) Kommissar(in) ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig (zum Beispiel "Beschäftigung, Soziales und Inklusion" oder "Gesundheit und Verbraucher"). Die Beschlüsse der Kommission werden nach dem Kollegialprinzip gefällt, was bedeutet, dass die Entscheidungsfindung entweder im Konsens oder durch Mehrheit erfolgt.

Im Gesetzgebungsprozess verfügt die Kommission über das alleinige Initiativrecht für europäische Rechtsakte, daher wird sie häufig als "Motor der Integration" beschrieben. Darüber hinaus ist sie für die Kontrolle bei der Durchführung und Umsetzung von europäischen Rechtsakten zuständig und überwacht die Einhaltung der EU-Verträge.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs. Auf den Gipfeltreffen, welche mindestens zweimal pro Jahr stattfinden, werden politische Leitlinien entwickelt. Bei schwierigen Fragen zur Entwicklung der EU werden Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten ausgehandelt.

Der Europäische Rat kann als Impulsgeber für Reformen angesehen werden. Er entscheidet beispielsweise über Vertragsänderungen und den Aus- oder Beitritt von Staaten, besitzt jedoch keine legislative Funktion.

Rat der EU (auch: Ministerrat)

Im Rat der EU treffen sich die jeweiligen nationalen Fachminister(innen). Der Vorsitz des Rates wechselt alle sechs Monate. Diese rotierende Präsidentschaft führt dazu, dass immer ein Land für die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Ausschusssitzungen zuständig ist. Deutschland wird in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 den Ratsvorsitz innehaben. Im Gesetzgebungsprozess ist der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das Beschluss- und Rechtsetzungsorgan. Die Entscheidungsfindung im Rat ist vertraglich geregelt. Je nach Politikbereich wird mit einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder im Konsens entschieden.

Autor/in:

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Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
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info@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
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