Wird Europas Sozialpolitik "better" – oder bitter?
Der Mehrjährige Finanzrahmen legt die (finanziellen) Grundlagen und Schwerpunkte der EU für sieben Jahre fest - umso wichtiger ist die Frage, ob "Daft Punk" und die Ziele und Werte der EU zusammenpassen.
Gerade in der Sozialpolitik setzt die EU ihre Ziele in großem Umfang über Förderprogramme um. Durch EU-geförderte Projekte kommt die Politik "aus Brüssel" direkt bei den Menschen an und macht das Konstrukt EU erlebbar. Gleichzeitig ist der EU-Haushalt durch seinen Umverteilungsmechanismus von stärkeren zu schwächeren Regionen ein Zeichen europäischer Solidarität.
Lisa Schüler leitet seit 2023 die Kontaktstelle Politik Europa des Deutschen Caritasverbands in Brüssel.
Die Vorschläge der EU-Kommission, die Haushaltsmittel der EU insgesamt zu erhöhen und deren Effizienz zu verbessern, sind angesichts der enormen Herausforderungen in Europa zu begrüßen. Mit Blick auf die sozialen Themen und Ziele haben die Wohlfahrtsverbände jedoch einige Bedenken. Insbesondere die Kohäsionspolitik mit ihren Fonds wie dem ESF und dem EFRE soll von ihrer Interventionslogik völlig umgestaltet und u.a. mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie der Agrarpolitik zusammengelegt werden. Mit Blick auf die Finanzierung sozialer Projekte auch in NRW werfen diese Vorschläge einige Probleme auf:
Rote Linien
- Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände müssen die Mitgliedstaaten von der EU mehr Vorgaben bekommen, wofür die EU-Gelder eingesetzt werden sollen. Statt der vorgeschlagenen Zweckbindung von 14% der national verwalteten EU-Gelder für die "sozialen Ziele der Union" sollten 25% der Gelder für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte vorgesehen werden und der ESF eine eigenständige Budgetlinie erhalten. Weitere Zweckbindungen für soziale Inklusion, sowie für die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut sind notwendig.
- Projektgelder, die für soziale Innovationen oder zur Unterstützung vulnerabler Zielgruppen genutzt werden, dürfen nicht nach rein leistungsbasierten Kriterien ausgezahlt werden. Werden Gelder nur noch nach dem Erreichen eines Meilensteins ausgezahlt, ist das Risiko bei innovativen Projekten oder bei der Arbeit mit vulnerablen Zielgruppen zu hoch, die gesetzten Ziele nicht zu erreichen. Der innovative Charakter und Mehrwert der EU-Förderung wäre somit gefährdet. Zudem sind Haftungsfragen bei Nichterreichen der Ziele ungeklärt.
- Die Ko-Finanzierungs-Sätze der EU in dieser Form gefährden die Umsetzung des ESF. Aus Sicht der BAGFW sollten die Interventionssätze im ESF unabhängig von der Regionen-Kategorie auf mindestens 70 % für unternehmensbezogene Projekte, und mindestens 90 % für Projekte, die sich an benachteiligte Zielgruppen richten, angehoben werden. Zudem sollten wieder Ausnahmen in die ESF-Verordnung aufgenommen werden, z.B. eine Ko-Finanzierung von 95 % für sozial-innovative Projekte oder für die Arbeit mit besonders benachteiligten Zielgruppen, wie z.B. wohnungslosen Menschen und armutsgefährdeten Personengruppen.
- Die Fonds müssen einfacher und möglichst nah an den Menschen umgesetzt werden. Die regionale Steuerung der kohäsionspolitischen Fonds trägt zum Erfolg der Fonds bei und darf nicht ausgehöhlt werden. Vereinfachungen müssen für die Projektträger eingeführt werden und dürfen sich nicht ausschließlich auf die Beziehung zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat beziehen.
Wie wichtig EU-Förderung für die soziale Arbeit vor Ort ist, zeigen die vielen geförderten Projekte sehr eindrucksvoll. Lassen Sie uns daher gemeinsam dafür sorgen, dass die europäischen Fonds in Zukunft vor allem "Better" werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat vier rote Linien formuliert, an denen die Vorschläge der EU-Kommission nachgearbeitet werden müssen. Diese sind auf der Homepage der BAGFW abrufbar.