Mit Inkrafttreten des PKoFoG zum 01.12.2021 werden weite Teile des Kontopfändungsschutzes neu oder ergänzend geregelt. Für das P-Konto als einem der Kernelemente in der Existenzsicherungs-, Schuldner- und Insolvenzberatung wird dabei ein neuer, eigener Abschnitt in der ZPO geschaffen.
Durch die Neuregelung steigt erfahrungsgemäß gerade in der ersten Umsetzungsphase der Beratungsbedarf seitens der P-Konto-Inhaber_innen zu den Inhalten der Reform. Gleichzeitig ergeben sich Änderungen in der Bescheinigungspraxis und den Abläufen z. B. bei Banken, Sozialleistungsträgern und Vollstreckungsgerichten.
Was bleibt? Was ändert sich? Was kommt neu hinzu durch die Reform?
Die Fortbildung stellt die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt einen Überblick über die neue Funktionsweise und Struktur des P-Kontos, u. a. mit den Themen:
- Gemeinschaftskonto
- Konto im Minus
- Nachzahlungen
- Ansparübertrag
- Pflichten der Banken
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Bescheinigungspraxis mit ihren Zuständigkeiten und Erhöhungs-Tatbeständen.
Für die Beratungspraxis gibt es Tipps zur Lösung bisheriger Probleme sowie zum Umgang mit bleibenden Schutzlücken und dem Vollstreckungsschutz im neuen System. Fallbeispiele veranschaulichen das vermittelte Fachwissen und einzelne Regelungen werden durch Hintergrundwissen aus dem Gesetzgebungsprozess ergänzend beleuchtet.
Die neue P-Konto-Bescheinigung wird ausführlich besprochen und mit Fallübungen praktisch eingeübt.
Der Workshop findet für den Fall einer Infektionsschutzverordnung geschuldeten Kontaktbeschränkung als digitales Format statt.
Die Teilnehmergebühr beträgt 55 Euro für Mitarbeiter_innen der Caritas- und Fachverbände und 65 Euro für Externe. Darin enthalten sind Verpflegungskosten und Seminargebühren. Die Gebühr ist nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Anmeldung über den CaritasCampus unter folgendem Link:
www.caritas-campus.de/detail.php?kurs_nr=48021-139
Veranstalter
Ansprechperson
Georgstraße 7
50676 Köln