Dortmund - In zwei Jahren beginnt für die Pflegeausbildung eine neue Zeit: 2020 werden nach langjährigen Debatten die bislang für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege getrennt geregelten Ausbildungen zu einem gemeinsamen Pflegeberuf zusammengeführt. Allein in NRW sind 350 Krankenhäuser, 350 Altenpflegeschulen, 5.000 Altenheim-Einrichtungen und ambulante Pflegedienste mit derzeit rund 40.000 Auszubildenden von der Reform der Ausbildung betroffen.
Die Ausmaße dieses Systemwechsels ließen sich jetzt bei der ersten von insgesamt drei Informationsveranstaltungen der Caritas in NRW zum neuen Pflegeberufegesetz in Dortmund erahnen. Zunächst erinnerte Brigitte von Germeten-Ortmann vom gastgebenden Diözesan-Caritasverband Paderborn an die Vorteile der neuen generalistischen Pflegeausbildung, vor allem in Bezug auf heutige Erwerbsbiografien. "Sie eröffnet die Option auf berufliche Tätigkeit in allen Feldern der Pflege über die gesamte Lebensarbeitszeit."
Als "Königsweg" bezeichnet auch die per Video-Einspielung zugeschaltete Pflege-Expertin Dr. Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband die neue Pflegeausbildung, auch wenn das Pflegeberufegesetz allein nicht ausreiche, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Attraktivität habe noch nicht mal etwas mit höheren Löhnen zu tun. Es müssten vielmehr die Bedingungen verbessert werden, unter denen Pflegearbeit geleistet wird. Kritisch sieht Dr. Fix den im Gesetz vorgesehenen Kompromiss, nach dem sich Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr doch wieder für eine Spezialisierung entscheiden können. "Wir empfehlen den caritativen Trägern eindeutig, ausschließlich die Generalistik anzubieten." Alles andere führe zu einem erheblichen organisatorischen Aufwand.
Obwohl in allen Bereich die Spezialisierung auf dem Vormarsch sei, sieht auch Gerhard Herrmann, Abteilungsleiter im NRW-Gesundheitsministerium, die Generalistik "als den richtigen Weg für die Pflege". Wie auch Dr. Elisabeth Fix ist er allerdings skeptisch, ob allein eine Ausbildungsreform ausreicht, den Fachkräftemangel zu beheben. Zwei Dinge machen dem Land zurzeit Sorge: Zum einen fehlten aufgrund der verzögerten Regierungsbildung im Bund die dringend erforderliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Verordnung zur Finanzierung. "Da bleibt für alle Akteure in den nächsten anderthalb Jahren noch eine Menge zu tun." Zum anderen sei das Land besorgt, ob gerade im ländlichen Bereich jungen Menschen auch weiterhin Pflegeschulen in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen werden. Gerade kleinere Einrichtungen, die nicht das Glück haben, in großen Träger-Netzwerken wie etwa bei der Caritas eingebunden zu sein, könnten auf der Strecke bleiben wenn sie die benötigten Ausbildungseinsätze in Krankenhäusern nicht sicherstellen können. Die von den Teilnehmern eingebrachten Fragen zur Umsetzung der neuen Pflegeausbildung seien wichtige Hinweise und würden in die Beratung aufgenommen. Welche Folgen das neue Gesetz für die Lehrpläne haben wird, zeigte Prof. Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung auf. Vor allem Pflegeschulen komme die Aufgabe zu, Ausbildungspläne der Praxis-Einrichtungen in ihre Curricula zu integrieren.
Annette Noll, Referentin für Finanzierung und Planung bei der Krankenhaus-Gesellschaft NRW, informierte über die Finanzierung der Pflegeausbildung. Um Wettbewerbsnachteile zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen zu vermeiden, werde es analog zum Krankenhausbereich einen Ausgleichsfonds geben. In diesen Fonds zahlen regelmäßig alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie - im geringeren Umfang - auch das Land und die Pflegeversicherung ein. Dieser Fonds ist, so Annette Noll, das "Herzstück" der Finanzierungsregelung.
Stichwort: Caritas und Pflegeberufegesetz
Nach Einschätzung der Caritas hat das neue Pflegeberufsgesetz viele Vorteile, ermöglicht es doch u .a. Pflegekräften im Lauf ihres Berufslebens in allen Feldern der Pflege zu arbeiten. Allerdings wird die vorgesehene gesetzliche Möglichkeit, sich doch wieder auf einen Pflegebereich zu spezialisieren, als nicht zukunftsfähig angesehen. Auszubildende, die sich gegen den Abschluss Pflegefachfrau /-mann entscheiden und lieber den Abschluss Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben wollen, können sich nach dem zweiten Ausbildungsjahr für diesen Abschluss entscheiden, wenn sie bereits im Ausbildungsvertrag einen Vertiefungseinsatz in diesem Bereich festgelegt haben. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit dreier Berufsabschlüsse wird von der Caritas als unnötig große Herausforderung insbesondere für die Träger der praktischen Ausbildung bewertet. Die katholisch caritativen Träger der Alten- und Gesundheitshilfe bieten in Nordrhein-Westfalen zurzeit rund ein Drittel der Ausbildungskapazitäten an. Diese bilden derzeit rund 13.900 Pflegkräfte in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege aus.
cpd