Paderborn - Die pauschale Kritik an Arbeitgebern aufgrund von großen Lohnunterschieden im Bereich Kranken- und Altenpflege, die nach der Veröffentlichung der IAB-Studie "Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient" geäußert wurde, ist laut Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands nicht gerechtfertigt. "Die Altenpflege ist eine Kernaufgabe der Caritas. In unseren Tarifen gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zwischen den Löhnen von Pflegekräften in der Altenhilfe und in Krankenhäusern", sagt Lioba Ziegele, Sprecherin der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands. "Die hohe Tarifbindung unserer Dienste und Einrichtungen erlaubt mir zu sagen: Die Lohnschere zwischen Pflegekräften der Kranken- und Altenhilfe, die nach der IAB-Studie diese Woche diskutiert wird, gibt es im Bereich der Caritas nicht."
Das gilt auch für die Region Nordrhein-Westfalen mit den meisten Beschäftigten in Einrichtungen der Caritas bundesweit. "Die Lohntabellen für Beschäftigte in der Pflege im Krankenhausbereich und im Altenhilfebereich sind identisch", sagt Norbert Altmann, der Sprecher der Dienstgeberseite der Regionalkommission NRW. "Wir stemmen uns mit unseren Tarifen gegen den erschreckenden Trend, den die Studie zeigt und stellen flächendeckend faire Löhne sicher. Aber wir brauchen Unterstützung: Tariflöhne müssen besser refinanziert werden."
Die Studie zeige klar, wo Arbeitgebern wie der Caritas der Schuh drückt, die nach einem einheitlichem Tarifsystem bezahlen: "In Bundesländern mit besonders niedrigem Lohnniveau, wie beispielsweise in Niedersachsen, haben unsere Einrichtungen und Dienste größte Schwierigkeiten, gegen Wettbewerber zu bestehen, die nicht tarifgebunden sind und diese niedrigen Löhne zahlen. Das gleiche gilt in den östlichen Bundesländern: Auch hier liegen unsere Tariflöhne deutlich über dem, was andere Anbieter bezahlen."
Arbeitsrechtliche Kommission / Regionalkommission NRW des Deutschen Caritasverbandes e. V.
Die paritätisch mit Vertretern der Dienstgeberseite und der Dienstnehmerseite besetzte Regionalkommission NRW der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. verhandelt und beschließt die Vergütungen für die rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Caritas-Einrichtungen in den (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen.