Bund und Länder in der Pflicht
Deutscher Caritasverband / Harald Oppitz, KNA
Unsere Pflegekräfte leisten alles, was in ihrer Macht steht. Bei Außentemperaturen ab 32 Grad greifen bei uns besondere Hitzeschutzkonzepte: Wir verdunkeln Fenster, lüften zu den richtigen Uhrzeiten, verteilen Ventilatoren. Unsere hauseigene Kapelle bieten wir als kühlen Ort an. Zusätzlich reichen wir erfrischende Lebensmittel und nasse Handtücher", berichtet Clemens Pollmann vom Cellitinnen-Seniorenhaus St. Maria in der Kölner Innenstadt.
Gleichzeitig führen die länger andauernden Hitzeperioden zu immer lauter werdenden Rufen nach Umbau- oder Verschattungsmaßnahmen in den stationären Einrichtungen, besonders in der Altenhilfe. "Diese Maßnahmen sind in den meisten Fällen nicht vom Investitionskostensatz gedeckt und werden seitens des Gesetzgebers als nicht zwingend erforderlich verstanden und deshalb nicht durch die öffentliche Hand refinanziert", kritisiert Harald Klippel, Vorstand des Caritasverbandes Rhein-Sieg.
Extreme Temperaturen seien mit den aktuellen Mitteln nicht zu kompensieren. Es bräuchte Veränderungen und energetische Sanierungen. Diese könnten allerdings nicht von den Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen gestemmt werden. "Als Reaktion auf die letzte Gluthitze wäre ein Hitzeschutzfonds der Länder oder des Bundes die richtige und schnelle Antwort. Wir brauchen dringend Nachrüstungen an Gebäuden. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht", fordert Helene Maqua vom Diözesan-Caritasverband Köln.
