"Gewalthilfegesetz muss kommen"
Die Ampelparteien auf Bundesebene hatten sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, endlich die Kosten für den Ausbau des Gewalthilfesystems mitzutragen. Das Gewalthilfegesetz aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat inzwischen auch die Unterstützung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder (GFMK) erhalten. Doch seit der Sommerpause des Bundestages stehen alle Pläne auf der Kippe. Es besteht die große Gefahr, dass das lange erwartete Gesetz in den laufenden Haushaltsverhandlungen scheitert.
"Wir begrüßen die Einführung eines solchen Gesetzes sehr und fordern dringend eine Beschleunigung des Prozesses sowie verbindliche Zusagen für den Haushalt 2025. Denn: Es ist bereits 5 nach 12 für die Fraueninfrastruktur!", hieß es in einer Mitteilung des NRW-Netzwerke gegen Gewalt gegen Frauen.
Das kürzlich veröffentlichte Bundeslagebild zur häuslichen Gewalt unterstreicht den zwingenden Bedarf an verstärktem Schutz und spezifischer Beratung. Die Zahlen zu Partnerschaftsgewalt sind im Jahr 2023 erneut gestiegen und haben in den letzten fünf Jahren insgesamt um 19,5 Prozent zugenommen. Zudem zeigt eine Kostenstudie deutlich, wie gravierend die Finanzierungslücken im Hilfesystem sind. Der Studie zufolge waren fehlende Plätze der Hauptgrund, warum Frauen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten.
"Die Gewalt gegen Frauen zieht sich durch alle gesellschaftlichen Gruppen", sagt Monika Brüggenthies vom Diözesan-Caritasverband Münster. "Täglich erleiden Frauen in ihrem eigenen Zuhause Gewalt unabhängig vom Alter, Bildungsstand, Beruf, Einkommen, Glauben, von der Herkunft." Das Das betreffe physische, psychische, wirtschaftliche und/oder digitale Gewalt. "Das darf der Staat und die Gesellschaft nicht hinnehmen", betont Brüggenthies. Inzwischen wird jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Im Jahr 2023 waren es 146 Frauen. Tendenz steigend. "Die Beratungs- und Schutzangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, sind am Limit ihrer Kapazitäten und finanziellen Möglichkeiten", so Brüggenthies. Von den geplanten Kürzungen im Landeshaushalt NRW ist auch im Frauenhilfebereich betroffen, der dringend notwendige Ausbau und eine qualitative Weiterentwicklung sind in den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Bisher gibt es im Land NRW eine Landesförderung. Dabei handelt es sich um eine Festbetragsförderung, die die tatsächlich entstehenden Kosten der Träger von Frauenhäusern und/oder Frauenberatungsstellen nicht decken. Das führt dazu, dass die Träger mit ihren Kommunen verhandeln müssen und auch auf Spenden angewiesen sind. Die Verhandlungen mit den Kommunen werden in einigen Regionen immer schwieriger.
Für die Caritas in NRW ist der Diözesan-Caritasverband Münster Mitglied im Netzwerk gegen Gewalt gegen Frauen.