Menschen würdig unterbringen!
Deutscher Caritasverband / Harald Oppitz, KNA
Die Aufnahmeeinrichtungen dienen dem Ankommen und dem Asylverfahren. Dafür brauchen wir in NRW kleinere Unterbringungseinrichtungen mit Verweildauern von wenigen Wochen, Angebote zur Orientierung und Bildung, qualifizierte unabhängige Beratung und abgestimmte Prozesse zum Asylverfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Stattdessen herrschen Überfüllung, Unruhe, Angst - zumal aus diesen ‚Orten des Ankommens‘ auch vermehrt Abschiebungen erfolgen", sagte Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW. Die aktuelle Unterbringungssituation führe bei vielen, insbesondere jungen Menschen zu Frustration. Sie begünstige psychische und physische Erkrankungen, viele Menschen seien extrem belastet und demotiviert.
Rechtliche Standards einhalten
Michael Mommer, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW, forderte die Landesregierung auf, rechtliche Standards in sämtlichen Unterkünften des Landes einzuhalten. "Wir stehen weiterhin als zivilgesellschaftliche Partner bereit, an der Zukunftsaufgabe der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen mitzuwirken", sagte Mommer. In Unterkünften fehlten Rückzugsräume für Eltern mit Kindern und abschließbare Sanitäranlagen. Auf besondere Schutzbedarfe von Menschen mit Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen werde nicht oder nicht ausreichend reagiert. Darüber hinaus fehle es an Angeboten frühkindlicher Bildung und Beschulung - das Recht der Kinder auf Bildung werde somit verwehrt. Ferner mangele es an Sprachkursen sowie oftmals an strukturierten Freizeitangeboten.
Menschen in Notunterkünften und weiteren Landesunterkünften durchlaufen das Asylverfahren meist ohne Zugang zu unabhängiger Beratung - dies verhindert eine gute Vorbereitung und somit Beschleunigung von Verfahrensprozessen. Die Verfahrensgarantien für Asylsuchende gem. Art. 19 EU-Asylverfahrensrichtlinie sind somit ausgesetzt.
Die Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes ist ohnehin auf ein Minimum beschränkt - doch auch dieses Minimum werde unterlaufen, und beispielsweise dringend notwendige fachärztliche Untersuchungen würden in der Regel nicht gewährleistet.