Nicht alle Mittel für Arbeitslose kommen zielgerichtet an
Es fehle allerdings die Transparenz, wo diese Mittel mit welchen Prioritäten eingesetzt würden. Die Jobcenter sind aufgefordert, sich sehr aktiv für die besonders benachteiligten Personen einzusetzen.
2019 haben die Jobcenter in NRW für die Wiedereingliederung von Menschen im Hartz-IV-Bezug in den Arbeitsmarkt 430 Millionen Euro mehr zur Verfügung gehabt als noch 2015. Allerdings geben die Jobcenter immer noch einen erheblichen Teil der Mittel nicht oder nicht für den eigentlichen Zweck aus: "127 Millionen Euro der vom Bund dafür zur Verfügung gestellten Mittel gaben die Jobcenter nicht für Eingliederungsleistungen aus, das ist höchst ärgerlich", sagt Hensel. Zusätzliche 71 Millionen Euro wurden offiziellen Daten zufolge in die Verwaltungsetats umgeschichtet. "Wir Wohlfahrtsverbände fordern von den Jobcentern mehr Transparenz in der Mittelverwendung", sagt Hensel.
Auch die Aktivierungsquote ist in NRW in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2015 lag die Quote der Arbeitslosen im SGB II, die zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt aktiv unterstützt wurden, noch bei 15,6 Prozent, 2019 waren es immerhin schon 22,6 Prozent. "Diese Entwicklung ist erfreulich, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch nicht einmal jeder vierte Mensch, der im Hartz-IV-System arbeitslos ist, mit einer aktiven Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt wird", sagt Hensel. Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW werde deshalb in ihrem Engagement gerade für die besonders Benachteiligten und Ausgegrenzten nicht nachlassen.
Große regionale Differenzen
Hensel verweist auf starke regionale Unterschiede: Deutlicher Spitzenreiter mit einer Aktivierungsquote von über 50,5 Prozent ist Wuppertal, doch auch in den Städten Bielefeld (35,4), Mönchengladbach (28,3) und Mülheim an der Ruhr (28,3) wird überdurchschnittlich viel für die aktive Eingliederung von Menschen im SGB-II-Leistungsbezug getan. Schlusslichter sind dagegen eher ländlich geprägte Regionen wie der Rheinisch-Bergische Kreis (15,2), der Oberbergische Kreis (15,1) und der Kreis Euskirchen (13,0).
Ein weiteres Ergebnis des aktuellen Arbeitslosenreports ist erschreckend: Just die Personengruppen, die im Sinne des Gesetzes als besonders förderungsbedürftig gelten, nämlich Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, schwerbehinderte Menschen, Berufsrückkehrende und Geringqualifizierte, werden immer noch unterdurchschnittlich bei der Integration ins Arbeitsleben unterstützt.
Kritik an starren Vorgaben und Ausschreibepraxis
Um diese besonders förderungsbedürftigen Menschen zu erreichen, sind Fachkräfte mit solider Ausbildung, Erfahrung und Professionalität gefragt, aber auch Innovationskraft, humanitäre Wertorientierung und eine gute Vernetzung im Sozialraum. "Hier liegen die Stärken der freien Träger und Wohlfahrtsverbände!", sagt Hensel. Die Wohlfahrtspflege kritisiere zu starre konzeptionelle Vorgaben bei der Entwicklung von Maßnahmen sowie Ausschreibungen nach Vergaberecht, bei denen häufig nicht der beste, sondern der billigste Anbieter gewinne.
Hensel sagt: "Ich appelliere an die Jobcenter, gerade in der Corona-Krise frühzeitig die Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege zu suchen - auf der Landesebene, vor allem aber vor Ort.