Für Partnerschaft in tariflichen Fragen
Zur Abstimmung stand ein Tarifvertrag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP), in deren angeschlossenen Einrichtungen sechs Prozent der insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege arbeiten, mit der Gewerkschaft Verdi. Aus Sicht des Caritasverbandes für das Bistum Aachen fehlen im Tarifvertrag Altenhilfe Regelungen zu einer betrieblichen Altersvorsorge, zu passgenauen Arbeitszeitmodellen und zu Zuschlägen für Überstunden. Der zur Diskussion gestellte Tarifvertrag schreibt im Grunde genommen nur eine Anhebung des Mindestlohnes in der Pflege fest. Die allermeisten im öffentlichen Dienst, bei Caritas oder Diakonie in der Pflege Beschäftigten verdienen jedoch schon jetzt einiges mehr, als es der Tarifvertrag Altenhilfe festlegen wollte. Die dort vereinbarte Vergütung liegt etwa zehn Prozent unterhalb des Niveaus, das die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorsehen.
Ich fürchte, dass ein auf Basis des Tarifvertrags Altenhilfe vereinbarter Flächentarif auf niedrigem Niveau jede Dynamik bremst, die aus Sicht der Caritas langfristig notwendig ist, um die immer noch große Kluft zwischen den Niveaus der unterschiedlichen Tarifverträge in der Altenhilfe auszugleichen. Schließlich stand auch die Befürchtung im Raum, das deutlich niedrigere Niveau des Tarifvertrags Altenhilfe könnte zur Norm werden, an der sich zukünftig die Refinanzierung der Altenpflege orientieren könnte. Die Caritas möchte ihren Mitarbeitenden in der Pflege auch weiterhin gute Löhne bezahlen.
Aus Sicht des Caritasverbandes für das Bistum Aachen muss es nun darum gehen, die weiteren Schritte partnerschaftlich zu gehen, um zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Denn die rechtlichen Vorgaben sind so, dass alle relevanten Akteure nur gemeinsam gute Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen können. Ein Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium, nur an einen Tarif gebundene Pflegeeinrichtungen zuzulassen, könnte eine Hilfe sein. Das Bundesarbeitsministerium sehen wir in der Pflicht, beispielsweise in der 5. Pflegekommission mit allen Verantwortlichen in der Pflege nun eine alternative Regelung zu finden. Ihr Ziel muss es sein, die Mindestentlohnung bei den privaten Trägern deutlich anzuheben, ohne dass dies auf Kosten der guten Löhne bei Caritas und Diakonie sowie im öffentlichen Dienst geht.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen wirbt sehr für eine umfassende Partnerschaft in tariflichen Fragen. Diese setzt eine vertrauensvolle Arbeit miteinander voraus.
Stephan Jentgens
Diözesan-Caritasdirektor für das Bistum Aachen
Dossier Tarifvertrag Altenpflege
Die wichtigsten Fragen und Erklärungen.
Die Entscheidung über die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags Altenpflege ist in der unabhängigen paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas gefallen (in der Dienstgeber und Dienstnehmer gleich stark sind), für die Annahme der Allgemeinverbindlichkeit wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig gewesen, die nicht erreicht wurde.
Die Pressemitteilung der Dienstgeber dazu finden Sie hier, weitergehende Fragen und Antworten der Dienstgeberseite finden Sie hier.
In einem Interview begründet der Sprecher der Dienstgeberseite Norbert Altmann die Ablehnung der Dienstgeberseite.
Die Dienstnehmerseite hat sich so geäußert:
Ein Interview eines Sprechers der Dienstnehmerseite ist bei www.katholisch.de veröffentlicht.
Caritas-Präsident Peter Neher, der inhaltlich machtlos ist, weil die Arbeitsrechtliche Kommission unabhängig ist, hat sich zuletzt hier geäußert und blickt nach vorne.
Hier hat der Kölner Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank J. Hensel eine Bewertung vorgenommen.
Zum Thema der Bezahlung von Pflegekräften eine gute Stellungnahme des Verbandes der katholische Altenpflegeeinrichtungen Deutschlands.