Kritik an Urteil zu Suizidbeihilfe
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil das generelle Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe für grundgesetzwidrig erklärt und das mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht begründet.
Wenn die organisierte Selbsttötung per Rechtsprechung geduldet werde - in welcher Form auch immer -, führe dies dazu, dass der Druck auf die Betroffenen zunehme, von solchen Optionen Gebrauch zu machen, kritisierte der Kölner Diözesan-Caritasdirektor. "Ein würdevolles Sterben ist möglich, wenn Sterbende nicht alleingelassen werden und sich ihren Schmerzen und Ängsten nicht ausgeliefert fühlen", betonte Hensel.
Es brauche auf der Zielgeraden des Lebens verlässliche Weggefährten mit Haltung, Kompetenz und Zuwendung. Dafür stünden die Angebote von christlicher Hospizarbeit, palliativer Versorgung und seelsorglicher Begleitung. Diese richteten sich an der Würde und dem individuellen Leid jedes einzelnen Menschen sowie der Unverfügbarkeit des Lebens aus.
Palliativversorgung verbessern
"Gutes Schmerzmanagement, lindernde Pflege und einfühlsame Begleitung auch durch geschulte Ehrenamtliche können die Lebensqualität und den Lebenswillen erhalten. Denn auch psychisch schwierige Lebensphasen und die Sterbezeit gehören zum Leben, nicht zum Tod", erklärte Frank Krursel, Fachreferent für palliative Versorgung bei der Caritas im Bistum Essen.
Die stetige Verbesserung von Palliativversorgung und Sterbebegleitung hat die Caritas für das Bistum Essen sich zur Daueraufgabe gemacht. Ein im Januar 2020 neu gestartetes Projekt der Caritas und der Fachhochschule Münster untersucht derzeit die palliativen Kompetenzen in 16 beteiligten ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen und befragt dazu Pflegefachkräfte, Hilfskräfte und Mitarbeiter in Hauswirtschaft und sozialer Betreuung. Ziel ist, aus unterschiedlichen Perspektiven einen Überblick über den Status quo der Palliativversorgung zu gewinnen und daraus weitere Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Krursel: "Wir wollen den Patienten die letzten Wochen und Tage erleichtern. Sie sollen am Ende möglichst ohne Schmerzen, würdevoll und in vertrauter Umgebung leben und dann auch sterben können."