Pflegende Angehörige stärken
Laut Pflegestatistik des Bundes wurden in NRW Ende 2017 rund 417000 Pflegebedürftige, also mehr als zwei Drittel der insgesamt rund 770000 Pflegebedürftigen, von Angehörigen gepflegt. Grund genug, die Leistung dieser Menschen mit dem "Internationalen Tag der Pflege" am 12. Mai zu würdigen.
Häufig befinden sich pflegende Angehörige in psychischer Not und leiden unter Überforderung. Vielfach fehlt es dann an Zeit und Kraft, um die geeignete Unterstützungsform zu finden.
Pflegende Angehörige benötigen leicht zugängliche Beratungsangebote und Transparenz über die vorhandenen Hilfen. Anstelle der klassischen "Komm-Struktur" sind zugehende Beratungsangebote vorzuhalten. Unterstützung, Zusammenarbeit und Vernetzung von Hilfestrukturen müssen organisiert werden. Zudem müssen Pflege und Beruf besser vereinbart werden können.
Die Pflegestärkungsgesetze haben dafür gesorgt, dass pflegende Angehörige eine Reihe von Unterstützungsleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können. Für die konkrete Situation vor Ort und ein bedarfsgerechtes Angebot an Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige sind jedoch nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte verantwortlich.
Pflegekassen in der Pflicht
Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege leisten mit hohem Einsatz individuell abgestimmte, maßgeschneiderte Unterstützung und Pflege. Gute Pflege ist vor allem Pflege im vertrauten Umfeld - oft mit Unterstützung durch ambulante Dienste. Gute Pflege findet auch in stationären oder teilstationären Einrichtungen statt. Besonders entlastend dabei für pflegende Angehörige: Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege, diese Angebote müssen weiter ausgebaut werden. Wichtig ist auch der Zugang zu Selbsthilfegruppen. Denn Arbeit in der Pflege ist auch für Angehörige Beziehungsarbeit in manchmal einer neuen Form, bei der sie Situationen erleben, die als peinlich oder schamvoll erlebt werden.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch die bundesweiten Pflegestützpunkte oder Pflegekassen. Dieser Anspruch kann auf die pflegenden Angehörigen übertragen werden. Auf Wunsch findet die Beratung zu Hause statt. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Kurse und Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten, auf Wunsch auch zu Hause.
Pflegende Angehörige können sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten (Pflegezeit). Um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren, kann zwei Jahre lang die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Anspruch darauf besteht in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten (Familienpflegezeit). Hinzu kommen etwa Ansprüche aus der Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung. Aus der gesetzlichen Krankenversicherung stehen den pflegenden Angehörigen Ansprüche auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu.