Pflege ist nicht das "Schmuddelkind"
Aufgesucht wurden bei der Überprpfung 37 Krankenhäuser und 204 Pflegeheime, das sind zehn Prozent aller stationären Pflegeeinrichtungen. Kontrolliert wurden insbesondere die Einhaltung und Gestaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben (werktägliche Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausengestaltung), Faktoren für psychische Belastungen in der Pflege (Nachtschichten, Schichtplanung und -einhaltung, Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen) sowie die systematische Arbeitsschutzorganisation in den Einrichtungen anhand grundlegender Aspekte. Im Rahmen der Systemkontrolle wurde in einer Stichprobe überprüft, inwieweit Gefährdungssituationen systematisch erfasst und entsprechende prophylaktische Maßnahmen eingeleitet wurden.
Bei der Abschlussveranstaltung der Arbeitsschutzaktion zeigte sich Markus Lessmann, Leiter der Abteilung für Arbeitsschutz und Aufsicht Sozialversicherungen im MAGS, über die positiven Ergebnisse überrascht und erfreut. Sie zeigten ein anderes Bild der Arbeitsbedingungen in der Pflege und folgten nicht den üblichen medialen Schreckensbildern. So sei die Pflege nicht das erwartete "Schmuddelkind" im Bereich des Arbeitsschutzes, vielmehr bewegten sich Pflegebetriebe beim Arbeitsschutz im oberen Mittelfeld vergleichbarer Betriebe, so Lessmann.
Keine Entwarnung
Im Bereich der Gefährdungsbeurteilung bestehe in der systematischen Bearbeitung noch ein gewisser Handlungsbedarf, hier fordert das Ministerium die Betriebe auf, vorrangig auch das Know-how der vorhandenen Betriebsärzte zu nutzen. Äußerst positiv anzumerken sei, dass geplante Pausen in der Regel im Bereich der Pflege eingehalten werden könnten, Problematiken entstünden hier im Nachtdienstbereich, da die störungsfreie Einhaltung der Pause nicht immer gewährleistet werden könne. Lessmann betonte, dass Betriebe mit einer Mitarbeitervertretung (MAV) und mit Tarifbindung insgesamt leicht besser abschnitten als Einrichtungen ohne Arbeitnehmervertretung. In diesem Zusammenhang forderte er von den privaten Anbietern, über Tarifverträge und Vertretungsregelungen für die Mitarbeiterschaft nachzudenken.
Das Ergebnis der Arbeitsschutzaktion - wie es auf der Tagung präsentiert wurde - ist aus Sicht der Caritas erfreulich. Zeigt es doch, dass Betriebe mit MAV und Tarifbindung - wie es bei der Caritas zu ihrem Selbstverständnis gehört - unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes besser abschneiden, da Mitarbeiterinteressen besser in den Betriebsablauf eingebracht werden können. Festzuhalten für die Caritas bleibt aber auch, dass der Abschlussbericht der Aktion nicht dazu genutzt werden kann, Entwarnung im Hinblick auf die Arbeitszeitverdichtung in der Pflege zu geben. Denn die wirklich benötigten personellen Ressourcen stehen bei Weitem nicht bedarfsgerecht zur Verfügung. Die Caritas in NRW wird sich mit Nachdruck für eine bessere Personalausstattung in den Einrichtungen einsetzen. Nur so kann auch die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden erhöht und die Attraktivität des Pflegeberufes gesteigert werden.
Hotline-Arbeitsschutz: 0211/855331
Web: www.mags.nrw/arbeitsschutz
Weitere Beiträge zum Thema "Altenhilfe und -pflege" finden Sie hier in unserem Themendossier.