Kita-Finanzierung reicht trotz neuem Gesetz nicht
Die Kirchen begrüßten den Vorstoß der Landesregierung, dass nun das Kinderbildungsgesetz weiterentwickelt werde und dass Land und Kommunen erhebliche Finanzmittel zusätzlich ins System der frühen Bildung gäben, heißt es in einer Erklärung. Bei aller Wertschätzung für gute Ansätze im "Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung" üben die Kirchen aber auch deutliche Kritik an dem Entwurf.
Positive Ansätze, aber viele Probleme
Die Landesregierung wolle die Qualität der frühen Bildung in Nordrhein-Westfalen steigern und deren nachhaltige finanzielle Absicherung erreichen. Das sei an einigen Stellen gelungen, erklären die evangelischen Kirchen und die katholische Kirche. Positiv sei zum Beispiel die geplante Ausbildungspauschale, weil sie bei der Gewinnung von Fachkräften helfe. Auch die an der tatsächlichen Preisentwicklung orientierte Dynamisierung der Kindpauschalen ist aus Sicht von Landeskirchen, Diözesen, der Caritas und der Diakonie gut. Das gelte auch für die vom Land und von den Kommunen zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro. Zentrale Probleme im Bereich der frühen Bildung in NRW würden jedoch nicht gelöst. Das unterstrichen die Kirchen im Vorfeld der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren am 30. September im Landtag.
Finanzierung ist noch nicht auskömmlich
So ist aus Sicht der konfessionellen Träger von Kindertageseinrichtungen die Auskömmlichkeit der zur Verfügung stehenden KiBiz-Mittel nicht erreicht; soll heißen: Das Geld reicht nicht aus. Eine auskömmliche Finanzierung sowohl der Personal- wie auch der Sachkosten sei aber eine Bedingung für die Sicherung und Steigerung der Qualität der frühkindlichen Bildung. Von diesem Mangel sind nach Angaben der Kirchen vor allem kleine Einrichtungen auf dem Land betroffen. Diese müssten unbedingt erhalten werden, wenn wohnortnahe Versorgung gesichert bleiben solle. Im Gegensatz zu den Personalkosten wurden im Gesetzentwurf die Sachkosten nicht neu berechnet. Die Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege ergeben eine Finanzierungslücke im Sachkostenbereich in Höhe von 570 Millionen Euro jährlich. Damit reicht das Gesamtfinanzierungsvolumen nicht aus, um sowohl die geplante Personalausstattung als auch die erforderlichen Sachkosten zu finanzieren.
Manche Problemlösung steht noch aus
Dass die freien Träger von mehr als 7.000 Einrichtungen in NRW nicht in die Verhandlungen zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden zu den Eckpunkten des neuen Gesetzes einbezogen wurden, hat aus deren Sicht erkennbare Folgen im Gesetzentwurf. So würden die konfessionellen Träger in Summe nicht entlastet, sondern müssten aufgrund der prozentualen Beteiligung am insgesamt wachsenden Finanzvolumen mit in der Summe steigenden Trägeranteilen rechnen. Diese zunehmende Belastung werde für viele konfessionelle Träger nicht mehr zu schultern sein. Die existenzielle Abhängigkeit der kirchlichen Träger von freiwilligen kommunalen Zuschüssen sei weiterhin gegeben. Der Gesetzentwurf löse das Finanzierungsproblem der kirchlichen Träger deshalb nicht.
Verschiebungen befürchtet
Zum anderen, so die Kirchen, sei es bei einer einseitigen Absenkung des kommunalen Trägeranteils geblieben. Sie befürchten, dass diese Entwicklungen sowie die aus kirchlicher Sicht weiterhin bestehende Unterfinanzierung des Gesamtsystems zu einer Veränderung der Trägerlandschaft zuungunsten der freien und kirchlichen Träger führen würden. Darin sehen die NRW-Kirchen eine Gefährdung des Subsidiaritätsprinzips und des Rechts der Eltern auf freie Wahl der pädagogischen Ausrichtung der Kita für ihre Kinder.
Landeskirchen und Diözesen wollen sich weiter engagieren
Die Landeskirchen und Diözesen engagieren sich seit Jahrzehnten stark und mit Überzeugung in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Dieser gesellschaftlichen Aufgabe wollen sie sich auch in Zukunft zum Wohl der Kinder und der Familien stellen. Dazu müssten aber die Rahmenbedingungen stimmen.
Gefährdung der Trägerstruktur
Auch die Freie Wohlfahrtspflege beklagt in einer eigenen Stellungnahme an den Landtag die von der Landesregierung geplante einseitige Absenkung des Trägeranteils für kommunale Kindergärten. In einer solchen Regelung sieht die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW "eine Gefährdung der bisherigen Trägerstruktur".
Die neue Finanzierungsstruktur biete für Städte und Gemeinden womöglich finanzielle Anreize, Kindergärten zukünftig vermehrt in Eigenregie zu führen, statt deren Betrieb freien Trägern zu überlassen.
PEK/KNA