Gute Pflege braucht mehr Personal
Deutscher Caritasverband e.V./Pedro Citoler
Angesichts von Vorschriften, Dokumentationsanforderungen und der gewünschten pflegerischen Versorgungsqualität braucht es in stationären Altenheimen eine ganz andere Personalbemessung als bisher", erklärte der Aachener Diözesan-Caritasdirektor Burkard Schröders.
Auf Bundesebene werde bis 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen entwickelt. Die sogenannte Rothgang-Studie - benannt nach dem Bremer Pflege-Experten Heinz Rothgang - soll in diesem Herbst vorgelegt werden. Die Caritas NRW drängt auf die schnellstmögliche Einführung neuer Bemessungskriterien.
"Gute Pflege braucht ausreichend Personal, und das wird künftig mehr Geld kosten", sagte Schröders. Eine Änderung der Personalbemessung müsse unbedingt auch eine Änderung der Finanzierungsgrundlagen zur Folge haben. Auch Assistenzkräfte in der Pflege und andere Gesundheitsberufe seien ein wichtiger Baustein bei einem Personalmix, der sich am tatsächlichen Personalbedarf in den Altenheimen orientiere. Die Gewinnung und Qualifizierung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rückten erst jetzt näher ins Blickfeld der Politik.
"Neueste Erkenntnisse zum Verfahren der Personalbemessung bestätigen, dass ein bewohnerbezogener Personalmix eine entscheidende Voraussetzung für eine zukunftsfähige Pflege sein wird", betonte der Caritasdirektor.
Die Caritas kritisiert, dass eine nordrhein-westfälische Übergangsregelung von 2016 zur Personalbemessung inzwischen ausgelaufen sei. Nach Einschätzung des Verbandes wird die bundeseinheitliche Umsetzung der Personalbemessung frühestens im Jahr 2024 möglich sein, sodass für eine weitere Übergangsregelung in NRW der ermittelte höhere Bedarf für die Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe bereits berücksichtigt werden sollte.