Endlich
Lange, für einige zu lange mussten Betreuungsvereine darauf warten, dass eine Vergütungsanpassung beschlossen wird. Für die seit 2005 unverändert gebliebenen Pauschalen wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erst kürzlich ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vorgestellt und zeitnah im Bundeskabinett beschlossen. Ob nun auch das Land NRW bereit ist, im Bundesrat dem Gesetz zuzustimmen, ist noch unklar. Schon der letzte Versuch der Bundesregierung, die Vergütung anzupassen, wurde u. a. durch die Haltung der Landesregierung NRW vereitelt. Im NRW-Koalitionsvertrag hatten CDU und FDP angekündigt, dass sie einer Anpassung zustimmen würden: Jetzt müssen Taten folgen, damit nicht weitere Betreuungsvereine schließen.
Die angekündigte durchschnittliche Anhebung von 17 Prozent reicht bei Weitem nicht aus, um die Tarifsteigerungen der letzten Jahre im Tarifwerk der Caritas auszugleichen. Der Tenor in vielen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf lautet dennoch: "besser als nichts". Mancher bezeichnet die Anpassung auch als "palliative Maßnahme" für die Betreuungsvereine. Im Gesetzentwurf ist noch nicht einmal eine Dynamisierung der Vergütungssätze vorgesehen, sodass die weitere wirtschaftliche Misere vorprogrammiert ist. Auch die Sach- und Overheadkosten sind bei der Berechnung zu gering angesetzt und die ab 2020 geltenden Regelungen des Bundesteilhabegesetzes nicht berücksichtigt.
Die Gewinnung, Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuenden sowie das Führen von rechtlichen Betreuungen sind die Kernaufgaben der Vereine, die für eine Bürgergesellschaft unverzichtbar sind. Sie müssen auskömmlich finanziert werden, um ihre Aufträge erfüllen zu können. Jetzt!