Rechtsanspruch auf Bildung muss her
Erziehungswissenschaftlich haben wir uns schon lange davon verabschiedet, dass Offene Ganztagsschulen lediglich dem Anspruch der Betreuung dienen. Der Caritas war es von Anfang an wichtig, dass Bildung und Betreuung gleichermaßen die Qualität des Ganztagsaufenthalts von Kindern im schulischen Umfeld bestimmen.
Von daher war für uns die Abschaffung des Horts Anfang der 2000er auch eine echte Qual. Denn hier geschah das, was frühkindliche und kindliche Bildung braucht: Kontinuität, Bindung, Erziehung und in vielen Stadtteilen Nordrhein-Westfalens die auch so nötige Sozialpädagogik und Elternarbeit.
Der Anspruch ist geblieben.
Allein die Finanzen geben es (noch) nicht wieder her.
Wenn wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der es auf Zusammenhalt, gut ausgebildete Fachkräfte und eine gesunde Volkswirtschaft ankommt, dann brauchen wir in Deutschland eine qualifizierte Ganztagsbetreuung, in der Jugendhilfe und Schule auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Dass das wirkt, davon konnte ich mich kürzlich in einer Grundschule in Gelsenkirchen überzeugen. Schulleitung und OGS-Leitung verstehen sich als Tandem, benutzen das gleiche Lehrer/-innenzimmer, haben Teamkonferenzen und wenden ein gemeinsames pädagogisches Konzept an, das vom Kind aus denkt.
Es gibt also einen gesellschaftlichen Konsens, dass diese Richtung richtig ist. Aber manchmal geht es um Nuancen, und da heißt es ganz besonders achtsam sein! Flexibilisierung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das eine. Auf den tatsächlichen Bedarf der Kinder schauen ist das andere. Kinder brauchen Bildung: im Offenen Ganztag.
Als Rechtsanspruch.
Bald.
Nicht wegen der Eltern, sondern wegen der Kinder.
Damit Kindheit, Heranwachsen, Gesellschaft und Zukunft gelingen!